Heizkosten nach dem Leistungsprinzip in einer WEG

  • Hallo zusammen,


    ich stehe derzeit vor folgendem Problem:


    Die Heizkosten werden ja nach dem Leistungsprinzip abgerechnet. Nun erhalte ich die Rechnung vom Ableseunternehmen für das Kalenderjahr 2023 erst im Februar 2024. Diese Rechnung würde ich dann auf das Jahr 2023 buchen und alles ist prima.


    Die Rechnung für den Brennstoff erhalte ich leider immer im August. Ich habe mir daher eine Simulationsrechnung für das Jahr 2023 erstellt. Diese zeigt, dass die WEG als Beispiel 1.000 Euro zuviel gezahlt hat und ich diese, aufgeteilt auf die einzelnen Eigentümer zurückerstatten, muss.


    Vermutlich stehe ich auf dem Schlauch aber wie verbuche ich jetzt die 1.000 Euro, die ich ja erst im August 2024 von meinem Energieunternehmen erhalte und woher nehme ich das Geld? Einfach aus den Rücklagen oder zahle ich die Rückerstattung erst im Augst / September aus? Wie handhabt ihr das?


    Besten Dank und viele Grüße

    Christian

  • Hallo Christian,


    zwei Fragen:


    1. Auf welcher Basis erstellt denn das Ableseunternehmen die Jahresabrechnung?

    2. Ist es nicht möglich, die Rechnung für den Brennstoff zum Ende des Abrechungszeitraums zu erhalten (Zwischenrechnung o. Ä.)?


    Ich warte mit der Abrechnung immer, bis mir alle Rechnungen für das Abrechnungsjahr vorliegen. Was spricht bei dir gegen eine Abrechnung im August/September?

    Eine Entnahme aus den Rücklagen ist -rechtlich- nicht möglich.


    Beste Grüße

  • Hallo Speedy,


    besten Dank für deine Antwort.


    1. Das Ableseunternehmen erstellt die Abrechnung auf der Basis meiner Angaben. Ich habe für das Jahr 2023 eine Simulationsrechnung erstellt und diese Daten dort angegeben.


    2. Leider ist dies nicht möglich. Die Rhein Energie rechnet immer im August ab. Hierfür stellt es den Kunden dann die Option zur Erstellung dieser Simualtionsrechnung zur Verfügung.


    Ich habe mich hierzu gestern mit zwei anderen Hausverwaltern ausgetauscht. Die machen das, auch wenn es rechtlich wohl nicht zulässig ist, ebenfalls so, die Differenz temporär über die Rücklagen laufen zu lassen. Alternativ kann man sich wohl noch ein Zwischenkonto anlegen. Das macht es aber nur noch komplizierter.


    Viele Grüße

    Christian

  • Ich warte mit der Abrechnung immer, bis mir alle Rechnungen für das Abrechnungsjahr vorliegen. Was spricht bei dir gegen eine Abrechnung im August/September?

    Eine Entnahme aus den Rücklagen ist -rechtlich- nicht möglich.

    Meine volle Zustimmung.

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  • So, eben noch mal mit der RheinEnergie telefoniert.


    Eine Zwischenrechnung ist nun doch möglich. Kostet zwar 19,50 Euro aber damit kann ich dann die Abrechnung problemlos erstellen.


    Besten Dank für eure Hilfe. Das Thema kann somit geschlossen werden.


    Beste Grüße

    Christian