Hallo,
man kann ja seit einiger Zeit folgende Versicherungen als Werbungskosten absetzen:
- Rechtsschutzversicherung (Anteil Berufsrechtsschutz)
- Haftpflichtversicherung (50% pauschale Aufteilung)
- Unfallversicherung (50% pauschale Aufteilung)
Wie sieht es denn nun aus bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Rein theoretisch müßte ich da ja den vollen Beitrag absetzen können oder irre ich mich da?
Ich freue mich auf alle Antworten!
Grüße,
Michael Becker