Hallo ins Forum,
ich habe eine erste Frage und hoffe, dass ich hier Hilfe finde.
In Bezug auf die Verlustverrechnung nach EstG §20 möchte ich gerne wissen, wie Verluste aus Aktien-Shortpositionen bewertet werden? Ich habe als Shortseller Aktien leerverkauft und mit Verlust später wieder geschlossen.
Werden diese Verluste mit „normalen“ Aktiengewinnen aus Long-Positionen verrechnet oder mit dem 20.000€-Topf für Termingeschäfte?