Reverse-Charge Verfahren in Umsatzsteuererklärung

  • Ich habe als freiberuflich Selbständige Rechnungen nach dem Reverse-Charge Verfahren (von der damaligen Steuerberaterin so vorgegeben) an ein Unternehmen in Großbritamien geschickt. In den Rechungen war keine Umsatzsteuer enthalten. Jetzt mache ich für das Jahr die Umsatzsteuererklärung und frage mich wie/ob ich da diese Umsatze eingeben muss. Es waren Rechnungen für meine Leistungen als Berater.

    Muss ich sie in der Umsatzsteuererklärung erfassen?

    Wenn ja wo unter welchem Punkt in der WISO Steuer Software?