Guten Tag,
wer trägt die Kosten für die Abnahme einer neuen Therme/Feuerstättenbescheid etc. durch den Schornsteinfeger ?
Der Wohnungseigentümer oder die WEG ?
Freundlicher Gruß
Juli
Guten Tag,
wer trägt die Kosten für die Abnahme einer neuen Therme/Feuerstättenbescheid etc. durch den Schornsteinfeger ?
Der Wohnungseigentümer oder die WEG ?
Freundlicher Gruß
Juli
Wer hat die Therme bezahlt ?
Der Eigentümer hat bezahlt.
Dann ist das Sondereigentum und somit der Schornsteinfeger auch zu bezahlen, vom Eigentümer.
Dankeschön für die schnelle Info