Ich unterstütze einen bedürftigen Angehörigen (leiblicher, volljähriger Sohn, Hartz 4 - Empfänger), der außerhalb meines Haushaltes wohnt, monatlich mit Sachleistungen in Form von Lebensmitteln. Kann ich diese Aufwendungen und wenn ja, in welcher Höhe, als außergewöhnliche Ausgaben in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen?
Sachleistungen für einen bedürftigen Angehörigen außerhalb des eigenen Haushaltes
- Dr.Knaake
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- Unerledigt
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miwe4
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Dem Forum ist eine Steuerberatung in der gewünschten Form aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.
Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Sachleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sind nicht das Problem, sondern Art und Umfang des Nachweises. Schon Barzahlungen bedingen erhöhte Anforderungen an den Nachweis und haben ggf. zeitanteilige Begrenzungen zur Folge.
R 33a.1 EStH2022 - Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
R 33a.3 EStH2022 - Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 3 EStG