Verbuchung Mieteinnahmen / Nebenkostenvorauszahlungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen zum Buhl Hausverwalter.


    Folgender Ausgangspunkt:

    - Ich bin selbst einer der 3 Eigentümer und mache im Namen aller Eigentümer die jährliche Abrechnung unseres MFH über den Buhl Hausverwalter.

    - Die Hausgeldabrechnung WJ 2023/Wirtschaftsplan WJ2024 für die Eigentümer ist fertig und soweit auch stimmig.

    - Die ETV für das WJ 2023 ist in Planung.


    Nun die Änderung/Zusatz:

    - Seit dem WJ 2023 ist meine Wohneinheit vermietet.

    - Die Mieteinahmen und Nebenkostenvorauszahlungen werden nicht über das WEG-Konto, sondern über ein separates Konto (Ich bin Kontoinhaber) geleistet.


    Meine Fragen sind nun konkret:

    - Ich würde gerne auch die Nebenkostenabrechnung für die Mieter direkt über den Buhl Hausverwalter machen und hänge nun jedoch an der Verbuchung der Mieteinnahmen und Nebenkostenvorauszahlungen. Wie müsste ich diese denn auf meinem "Mietkonto" verbuchen, damit sie später auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen, aber ohne dass diese in irgendeiner Weise in der WEG-Abrechnung für die Eigentümerschaft auftauchen?

    - Und wie empfiehlt es sich vorzugehen, wenn es weitere umlagefähige Kosten gäbe, die jedoch nicht über das Hausgeldkonto laufen, aber in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden sollen?


    Könnt ihr hierzu Tipps geben? Ich habe die Suchfunktion im Forum bereits bemüht, aber habe bisher nichts passendes finden können.


    Ich habe auch bereits Folgendes bzgl. Verbuchung der Mieteinnahmen/Nebenkostenvorauszahlungen versucht:

    - Ich habe unter Stammdaten bei den Mietern bei "Bankverbindung des Vermieters" meine Bankverbindung hinterlegt, auf welche die Mieteinahmen und Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter eingehen.

    - Ich habe offene Posten für die Mieteinnahmen/Nebenkostenvorauszahlungen erzeugt. Nur schaffe ich es nicht, diese auf das hinterlegte Konto zu verbuchen, da dies beim verbuchen des offenen Postens nicht angezeigt wird.


    Danke vorab für Infos und Tipps und Grüße


    Jogi

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verbuchung Mieteinnahmen/Nebenkostenvorauszahlungen“ zu „Verbuchung Mieteinnahmen / Nebenkostenvorauszahlungen“ geändert.
  • Du meinst ich sollte ein neues Objekt anlegen und dies dann als Mietverwaltung? Das würde dann ja aber bedeuten, dass ich dann auch die Werte/Buchungen, die ich aus der Hausgeldabrechnung benötige, händisch in das neue Objekt übernehmen müsste, um daraus die NK-Abrechnung für die Mieter zu erstellen, oder können die beiden Objekte dies bzgl. miteinander verknüpft werden? Denn andernfalls klappt ja die Erstellung der NK- Abrechnung vermutlich nicht, da die anteiligen Kosten ja aus den Gesamtkosten errechnet werden.


    D.h. es ist nicht vorgesehen, das beim Mieter eingetragene Konto des Vermieters für die Mieteinnahmen und Nebenkostenvorauszahlungen zu verwenden, um diese danach in der NK-Abrechnung zu verwenden und zu verrechnen?

  • Ich kann mir keine praktikable Verknüpfung vorstellen, aber ich bin auch nicht der HV-Profi. Aber ist der Einsatz des HV für die NK-Abrechnung einer einzelnen Mietwohnung nicht etwas überdimensioniert? Da gibt es doch gar nichts umzulegen sondern nur Vorauszahlungen deines Mieters mit deinem Kostenanteil für die Wohnung abzurechnen?

  • Ja Du hast schon recht, dass die SW hierfür sicher überdimensioniert ist. Aber dadurch, dass wir sie für die Hausgeldabrechnung der WEG verwenden dachte ich, dass ich damit eben auch mit ein paar wenigen weiteren Schritten die NK für meine Wohnung erstellen kann, wo dann eben am Ende steht, ob es nach Berücksichtigung der Vorauszahlungen eine Erstattung gibt oder eine Nachzahlung notwendig ist. Die Tatsache, dass ich aber eben nicht als klassischer HV auftrete und das mit der NK-Abrechnung für mich selbst mache, stellt eben einen anderen als den klassichen Verwendungszweck dar und es kann durchaus sein, dass dies eben buchhalterisch so nicht abbildbar ist.

    Aber vielleicht gibt es jemanden, der den HV in ähnlicher Funktion benutzt und eine "einfache" Lösung hat, wie dies dennoch abzubilden wäre, ohne das die Hausgeldabrechnung der Eigentümer dadurch beeinflusst wird.


    Wenn ich allerdings dann ein neues Objekt anlegen muss, in dem ich dann aber eigentlich alle Daten/Buchungen nochmals machen muss, nur um dann meine zusätzlichen Dinge noch mit reinnehmen zu können (z.B. die Miet/NK-Zahlungen auf meinem Konto und zusätzliche Dinge, die auf die Mieter umgelegt werden, aber nicht über das Hausgeldkonto laufen, wie z.B. meine Grundsteuer o.ä.), ist der Aufwand vermutlich zu hoch und es gibt einfachere Wege ohne den HV dafür zu nehmen.