Bescheid Verlustvortrag als Teil des Bescheid für Einkommensteuer oder separat

  • Hallo zusammen,

    ich habe im letzten Jahr die Steuererklärungen für die Jahre 2020 bis 2022 gemacht.

    Nun kamen die Bescheide für 2020 und 2021 an und ich wundere mich darüber das es kein separates Schreiben/Bescheid über den Verlustvortrag für diese Jahre gab.

    Ich hab die Erklärung in der Webversion gemacht und mir wurden dort negative Einkünfte ausgegeben und auch das Kreuz zur Feststellung des Verlustes war gesetzt (siehe Screenshots aus dem Programm)

    In dem zugegangenen schriftlichen Bescheiden für 2020 und 2021 gibt es auch jeweils eine Zeile die lautet "Berücksichtigung als Verlustvortag/-rücktrag" und dieser ist gleich des Wertes für die negativen Einkünfte des jeweiligen Jahres (nur ohne das Minuszeichen).

    Mir ist nun nicht klar ob dies den eigentlich Bescheid ersetzt.


    Was auf dem Bescheid steht ist dass einen "verbleibenden Zuwendungsvortrag" gibt; dieser entspricht in Höhe dem was ich in dem Jahr gespendet habe.


    Interessant ist auch das in dem Bescheid für 2021 dieser "verbleibenden Zuwendungsvortrag" mit einbezogen wurde. (siehe Screenshot 3 mit dem Vergleich zwischen Bescheid und Programm)

    Der Verlustvortrag aus 2020 ist jedoch nirgendwo erwähnt (der war jedoch nicht so hoch)

    Aber wenn der der Vortrag aus 2021 nicht in der Erklärung 2022 berücksichtigt wird, wäre das echt ärgerlich.


    Ich hatte mich im letzten Jahr rauf und runter zu dem Thema belesen und hab es am Ende so verstanden, dass das FA die Verluste der Vorjahre automatisch bei den Folgeerklärungen berücksichtigt und ein abwarten des Bescheides nicht nötig wäre.


    Muss ich den Bescheid jetzt nochmal nachfordern und dann nachreichen bevor ich den Bescheid für 2022 bekomme?

    Danke für eure Hilfe

  • Mir ist nun nicht klar ob dies den eigentlich Bescheid ersetzt.

    Verbleibende Verlustvorträge i.S.d. § 10d EStG auf den 31.12. eines Jahres werden immer mit eigenem Bescheid gesondert festgestellt.


    Ich hatte mich im letzten Jahr rauf und runter zu dem Thema belesen und hab es am Ende so verstanden, dass das FA die Verluste der Vorjahre automatisch bei den Folgeerklärungen berücksichtigt und ein abwarten des Bescheides nicht nötig wäre.

    So ist es. Das passiert automatisch, ebenso wie dann Vorgenanntes.

  • Hmmm Danke erstmal für die schnelle Antwort an einem Sonntag.


    Aber warum wurde dann der (wenn auch recht geringe Verlustvortrag) aus 2020 nicht in der 2021 Erklärung berücksichtigt; der Zuwendungsvortrag aber schon?

    Macht mir ein wenig Sorgen hinsichtlich der 2022 Berechnung.

    Die Einspruchsfrist für den 2021er Bescheid endet Anfang übernächster Woche.

    Kann ich den Einkommenssteuerbescheid auch noch widersprechen, wenn der Bescheid über den Verlustvortrag noch nicht eingegangen ist.

    Ich frage weil sich ja im Vergleich der Berechnung zwischen der Erklärung und dem Bescheid eine Lücke von ca. 3.500€ (siehe oben 3. Screenshot) und bin da unsicher ob hier eine Abhängigkeit zum Verlustvortrag vorliegt.


    Und je nachdem hätte das ja eine Auswirkung auf die 2022er Berechnung.

  • Aber warum wurde dann der (wenn auch recht geringe Verlustvortrag) aus 2020 nicht in der 2021 Erklärung berücksichtigt; ...

    Weil dessen Gesamtbetrag der Einkünfte schon negativ ist.


    ... der Zuwendungsvortrag aber schon?

    Weil das anscheinend technisch anders geregelt ist. Da wird die Verrechnung nach Deinem Screenshot ja anscheinend im Rahmen der Sonderausgaben vorgenommen. Und des steht dort ja u.a. "Gesondert festgestellter Verlustvortrag auf den 31.12.2021". Im Rahmen der Erläuterungen zum Bescheid und zu Begin des Bescheides könnten da auch noch Infos stehen. Ich habe bisher keinen solchen Bescheid vor mir gehabt und kann da nur vermuten.


    Kann ich den Einkommenssteuerbescheid auch noch widersprechen, wenn der Bescheid über den Verlustvortrag noch nicht eingegangen ist.

    Der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2021 ist Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer 2022 und kann innerhalb der Festsetzungsverjährung jederzeit berücksichtigt werden.


    Ich frage weil sich ja im Vergleich der Berechnung zwischen der Erklärung und dem Bescheid eine Lücke von ca. 3.500€ (siehe oben 3. Screenshot) und bin da unsicher ob hier eine Abhängigkeit zum Verlustvortrag vorliegt.

    Das ist doch nur der Bescheiddatenabgleich. Maßgeblich sind Einkommensteuerbescheid und Verlustfeststellungsbescheid. Also entweder Papierbescheide oder, bei vorheriger Beantragung, als digitaler Bescheid (PDF) in Deinem Elsteraccount.

  • OK, Danke für deine Hilfe.

    Bei mir im Elster Account ist auch noch nichts angekommen.


    Ich werde mal beim FA nachhaken wie es mit dem Verlustbescheid und der Berücksichtigung bei der 2022er Erklärung aussieht.

    Ich hatte ja alles zusammen im DEZ abgegeben und die 2022er Erklärung war nochmal etwas komplizierter (schon ohne den Verlustbescheid), da brauchen die wohl noch ne Weile für

  • Bei mir im Elster Account ist auch noch nichts angekommen.

    Das kommt ja auch darauf an, ob Du das (in früheren Jahren) eben beim Elsterversand beantragt hast. Ab Veranlagungszeitraum 2022 musstest Du es in Deinem Elsteraccount beantragen.


    Ich hatte ja alles zusammen im DEZ abgegeben und die 2022er Erklärung war nochmal etwas komplizierter (schon ohne den Verlustbescheid), da brauchen die wohl noch ne Weile für

    Normalerweise bearbeitet man so etwas, wenn es zusammen abgegeben wurde, ganz ökonomisch in einem Rutsch.


    Eine Rückmeldung hier im Thread wäre dann nett.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Bescheid Verlustvortrag als Teil des Bescheid für Einkommenssteuer oder separat“ zu „Bescheid Verlustvortrag als Teil des Bescheid für Einkommensteuer oder separat“ geändert.