Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr die Steuererklärungen für die Jahre 2020 bis 2022 gemacht.
Nun kamen die Bescheide für 2020 und 2021 an und ich wundere mich darüber das es kein separates Schreiben/Bescheid über den Verlustvortrag für diese Jahre gab.
Ich hab die Erklärung in der Webversion gemacht und mir wurden dort negative Einkünfte ausgegeben und auch das Kreuz zur Feststellung des Verlustes war gesetzt (siehe Screenshots aus dem Programm)
In dem zugegangenen schriftlichen Bescheiden für 2020 und 2021 gibt es auch jeweils eine Zeile die lautet "Berücksichtigung als Verlustvortag/-rücktrag" und dieser ist gleich des Wertes für die negativen Einkünfte des jeweiligen Jahres (nur ohne das Minuszeichen).
Mir ist nun nicht klar ob dies den eigentlich Bescheid ersetzt.
Was auf dem Bescheid steht ist dass einen "verbleibenden Zuwendungsvortrag" gibt; dieser entspricht in Höhe dem was ich in dem Jahr gespendet habe.
Interessant ist auch das in dem Bescheid für 2021 dieser "verbleibenden Zuwendungsvortrag" mit einbezogen wurde. (siehe Screenshot 3 mit dem Vergleich zwischen Bescheid und Programm)
Der Verlustvortrag aus 2020 ist jedoch nirgendwo erwähnt (der war jedoch nicht so hoch)
Aber wenn der der Vortrag aus 2021 nicht in der Erklärung 2022 berücksichtigt wird, wäre das echt ärgerlich.
Ich hatte mich im letzten Jahr rauf und runter zu dem Thema belesen und hab es am Ende so verstanden, dass das FA die Verluste der Vorjahre automatisch bei den Folgeerklärungen berücksichtigt und ein abwarten des Bescheides nicht nötig wäre.
Muss ich den Bescheid jetzt nochmal nachfordern und dann nachreichen bevor ich den Bescheid für 2022 bekomme?
Danke für eure Hilfe