Kosten als Master-Werkstudent

  • Hallo zusammen,


    mache das erste Mal eine Steuererklärung und brauche eure Hilfe.


    Dass man Kosten im Masterstudium absetzen kann, weiß ich bereits. Habe aber eine Frage bzgl. der Pendlerpauschale.

    Ich arbeite als Werkstudent (20h) und fahre mit den Öffis zur Arbeit (Strecke ca. 20 km einfach, 3x die Woche). Benutze selbstverständlich das Semesterticket dafür. Das Semesterticket ist ja bereits in den Studiengebühren bzw. Semesterbeiträgen involviert, was ich als Werbungskosten absetze.

    Kann ich trotzdem eine Pendlerpauschale angeben oder ist das durch die Studiengebühren allgemein abgedeckt?


    2. Frage: Wohne bei meinen Eltern und unterstütze sie auch ein wenig im Haushalt (Lebensmittelkosten etc.). Kann ich das als Student ebenfalls angeben? Wenn ja, wo und wie hoch?


    Vielen Dank :)

  • Ich arbeite als Werkstudent (20h) und fahre mit den Öffis zur Arbeit (Strecke ca. 20 km einfach,

    Für die Entfernungspauschale Wohnung <-> 1.Tätigkeitsstätte spielt das genutzte Verkehrsmittel grundsätzlich keine Rolle. Ggf. eben die höheren tatsächlichen Kosten.


    Das Semesterticket ist ja bereits in den Studiengebühren bzw. Semesterbeiträgen involviert, ...

    Das lässt sich aber meiner Kenntnis nach betragsmäßig abgrenzen und ist dann auch abzugrenzen.


    2. Frage: Wohne bei meinen Eltern und unterstütze sie auch ein wenig im Haushalt (Lebensmittelkosten etc.). Kann ich das als Student ebenfalls angeben? Wenn ja, wo und wie hoch?

    Du wohnst bei Ihnen und wirst ggf. auch mit verpflegt und die Kosten möchtest Du absetzen? :censored:


    Bitte keine Themen mischen, damit die Forumssuche sinnvoll nutzbar bleibt. Im Übrigen kannst Du Dir das problemlos mittels erweiterter Forumssuche oder auch einer Programmhilfe/-suche ganz leicht selber beantworten. Hinsichtlich einer Unterstützung Bedürftiger Angehöriger bestehen immer dieselben Voraussetzungen.

  • 2. Frage: Wohne bei meinen Eltern und unterstütze sie auch ein wenig im Haushalt (Lebensmittelkosten etc.). Kann ich das als Student ebenfalls angeben? Wenn ja, wo und wie hoch?

    Du wohnst bei Ihnen und wirst ggf. auch mit verpflegt und die Kosten möchtest Du absetzen? :censored:


    Bitte keine Themen mischen, damit die Forumssuche sinnvoll nutzbar bleibt. Im Übrigen kannst Du Dir das problemlos mittels erweiterter Forumssuche oder auch einer Programmhilfe/-suche ganz leicht selber beantworten. Hinsichtlich einer Unterstützung Bedürftiger Angehöriger bestehen immer dieselben Voraussetzungen.


    Vielen Dank schon mal. Ich hatte mal gehört, dass man was eintragen kann aber vlt. auch nur als Vollzeit-Beruftstätiger.


    Nochmal wegen des Semestertickets: Also ziehe ich das Semesterticket aus den Studiengebühren (für die Werbungskosten) raus und gebe die Pendlerpauschale an, falls diese insgesamt höher sind, weil dies zu meinem Vorteil wäre?

  • Ich hatte mal gehört, dass man was eintragen kann aber vlt. auch nur als Vollzeit-Beruftstätiger.

    Das hat damit rein gar nichts zu tun.


    Also ziehe ich das Semesterticket aus den Studiengebühren (für die Werbungskosten) raus und gebe die Pendlerpauschale an, falls diese insgesamt höher sind, weil dies zu meinem Vorteil wäre?

    Das Semesterticket stellt keine Studiengebühren dar, sondern eben Fahrtkosten. Dementsprechend ist abzugrenzen und zuzuordnen. Den Rest macht Deine Software, welche auch immer Du nutzen magst.

  • Hallo ich bins nochmal,


    wollte jetzt rückwirkend für die letzten Jahre (ab 2020) die Steuererklärung machen. Wie kann ich den aus den vorherigen Jahren meine Pendlerpauschale für die Uni geltend machen? Wenn ich das in der jeweiligen Software für die Steuerjahre angebe, wird mir kaum was angerechnet. Vermutlich da ich damals als Student nur sehr wenig Steuern gezahlt habe. Wie müsste ich das also angeben, dass ich für das Steuerjahr 2023 meine Pendlerpauschale aus den vorherigen Jahren wieder bekomme (falls überhaupt möglich)? Selbiges gilt für die Studienkosten als Werbungskosten.

  • Wenn ich das in der jeweiligen Software für die Steuerjahre angebe, wird mir kaum was angerechnet. Vermutlich da ich damals als Student nur sehr wenig Steuern gezahlt habe.

    Es ist für jeden Veranlagungszeitraum eine eigenständige Steuererklärung abzugeben.


    Wie müsste ich das also angeben, dass ich für das Steuerjahr 2023 meine Pendlerpauschale aus den vorherigen Jahren wieder bekomme (falls überhaupt möglich)? Selbiges gilt für die Studienkosten als Werbungskosten.

    Nutze in dem Zusammenhang einfach mal die erweiterte Forumssuche zu Begriffen wie Verlustvortrag oder Verlustfeststellung bzw. schau auch einmal in den § 10d EStG und die Wichtigkeit eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte in diesem Zusammenhang.