Abrechnung von zwei Objekten mit zentraler Heizung, Strom und Wasserversorgung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem und bin in der Suche noch nicht so ganz fündig geworden:


    Auf einem alten Resthof (Hausnummer 1) wurden Stallungen zu zwei Wohnungen ausgebaut.

    Diese haben eine eigene Hausnummer erhalten (Hausnummer 2).


    Die Versorgung der Wohnungen / des Objekts 2 erfolgt über die Anschlüsse und Heizung des Objekts 1.

    Wie bekomme ich das vernünftig innerhalb der Software dargestellt?


    Dabei ergibt sich noch ein weiteres Problem mit den Zählern.

    Für Strom gibt es einen Hauptzähler für das gesamte Anwesen (1&2) und davon abgehend einen Zähler für beide Mietwohnungen (EG & OG Nr. 2). In der OG Wohnung wiederum ist ein weiter Zähler im Sicherungskasten verbaut.

    Der Stromverbrauch für das EG errechnet sich also aus dem allgemein Zähler der Mietwohnungen - Zählerstand OG.

    Der Stromverbrauch für die Hofstelle aus dem Hauptzählerstand - allgemein Zähler Mietwohnungen


    Ähnlich ist es bei den Wärmemengenzählern. Es gibt ein Zähler für das Haupthaus und einen für die Mietwohnungen gesamt und dahinter einen für die Mietwohnung OG.


    Egal wie ich die Wohnungen oder Objekte anlege, bekomme ich entweder bei der Heizung das Problem, dass ich nicht ein und die selbe Heizung zwei Objekten zuordnen kann oder aber Probleme bei der Kalkulation und Zuordnung der Zähler.


    Ich hoffe Ihr konntet mir bis hierhin folgen und habt evtl. eine Lösung für mich ;)

  • Ich komme auch leider mit der Datei nicht weiter. Ich habe zwei Objekte mit einer zentralen Hackschnitzelheizung. Beide Objekte teilen sich einen Strom und Wasseranschluss.

    Dazu gibt es zwei Heizkreisläufe. Der erste hat einen Wärmemengenzähler und versorgt ein Objekt. Der zweite Kreislauf versorgt das andere Objekte mit zwei Parteien. Es gibt einen Wärmemengenzähler im Hauptstrang und einen für eine Partei. Die Differenz aus dem Haupt und dem für eine Partei ergibt den Verbrauch der zweiten Partei. Das ist in dem Programm einfach nicht abbildbar....


    Noch schlimmer wird es bei Strom.

    Hier gibt es einen Hauptzähler für beide Objekte. Objekt 1 hat keinen separaten Zähler und Objekt zwei hat einen Gesamtzähler und einen Zähler für eine Partei. Der Stromverbrauch für die andere Partei errechnet sich aus der Differenz zwischen beiden Zählern. Die des anderen Objekts aus der Differenz zwischen den beiden Hauptzählern.


    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich, denn ich komme da schon selbst durcheinander.

    Warum ist es nicht möglich zwei Objekte mit unterschiedlicher Hausnummer mit einer zentralen Heizung zu befeuern und so anzulegen?

    Bietet da die Hausverwalter mehr Funktionen?

  • Moin,

    Nr. 20 hat keinen eigenen Zähler

    Nr. 18 EG hat keinen eigenen Zähler

    Nr. 18 OG hat einen Zähler


    Die Aufteilung ist wie folgt:

    Vom Hausanschluss zum Hauptzähler und hinter dem Hauptzähler wird über einen Sicherungskasten Nr.20 versorgt.

    Weiterhin wird hinter dem Hauptzähler über einen Zwischenzähler Nr.18 versorgt.

    Im Sicherungskasten EG18 befindet sich kein Zähler.

    Vom Sicherungskasten EG18 geht eine Leitung zum OG18 in einen weiteren Sicherungskasten mit Zähler


    Die Berechnung müsste wie folgt aussehen:

    Nr20 Wohnhaus = Hauptzähler Hausanschluss - Zwischenzähler 18 Gesamt

    Nr18 EG = Zwischenzähler 18 Gesamt - Zähler 18 OG

    Nr18 OG = Zähler 18 OG


    Das bekomme ich im Programm nicht abgebildet, das ich die Normalzähler nicht zuordnen bzw abwählen kann.


    Bei der Heizung ist es ähnlich, da ich keine zwei Heizkreisläufe abbilden kann.


    Dazu kommt nun noch das Problem, dass die Materialkosten bzw. die Hackschnitzel zu 100% bei jeder Wohnung auftauchen und nicht aufgeteilt werden.

  • Habe über die Abrechnung geschaut.

    Es fehlen Zählerstände vom Strom

    Hauptzähler hat nur einen Stand vom 1.4.23

    Weiter: Hackschnitzel-Anlieferung gehört zu Brennstoffkosten,

    genau so Strom für Heizung, zu den Heizkosten

    Gasheizung und Hackschnitzelheizung, müssen gem. Gültigkeit einzeln

    abgerechnet werden.

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  • Lösung:

    Es geht nur über eine Verbrauchs-Nebenrechnung,

    wobei die kWh pro Wohnung einzutragen sind und den

    €-Betrag aus der Rechnung aufteilt.

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  • Die Differenz aus dem Haupt und dem für eine Partei ergibt den Verbrauch der zweiten Partei. Das ist in dem Programm einfach nicht abbildbar....


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter und kenne den Vermieter nur oberflächlich, weiß aber, dass man mit diesem Hilfsprogramm keine großen Sprünge machen kann. Damit meine ich, dass etwa komplizierte Konstellationen eines Objektes nicht damit abrechenbar ist.


    Wenn auch im Moment etwas weiter von Zuhause entfernt, möchte ich doch einmal meine Meinung zu dem hin und her von Vermutungen und Aufzeichnungen meine Info geben.


    Generell sollte bekannt sein, dass man Stromverbrauchskosten nicht mittels Programm abrechnen kann. Es gibt weder in dem einen oder anderen Programm keine Funktion (das ist dir ja auch schon einmal aufgefallen), womit man Stromkosten mittels Haupt- und Nebenstromzähler abrechnen kann. Was z. B. mit Wasserzähler möglich ist, dass ein Verbrauch zwischen Hauptwasser- und Wohnungswasserzähler abrechenbar ist, geht beim Strom nicht. Das sollte einfach einmal so beachtet werden.


    Deine Konstellation der Verbrauchserfassung der Heizung, einmal da einen WMZ und da einer, entspricht nicht der Heizkostenverordnung. Bitte einfach in § 9 der HeizKV nachschauen, dort ist aufgeführt, nach welchen Kriterien du die Heizkosten abrechnen kannst und musst. Nach deinen Ausführungen ist ein Verbrauch mittels WMZ nicht möglich, da nicht überall - so meine Definition deiner Anfrage - WMZ eingebaut sind. Wie das Warmwasser erzeugt wird, fehlt in deiner Aufzählung. Denn das wäre auch zu beachten, wenn WW-Zähler nicht durchgehend vorhanden sind/wären.


    Die Betriebs- und Heizkostenverordnung bitte einmal durchlesen, denn nach meiner Auffassung der Eigenschaften deines Objektes, kannst du nur die Verteilung der Heizkosten nach Wohn- bzw. Heizfläche laut Verordnung durchführen. Das ist die Grundlage, wenn keine vollständig vorhandenen Verbrauchszähler vorliegen. Inwieweit es doch möglich wäre, die notwendigen Zähler einzubauen, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auch der Hinweis, dass man WMZ nicht miteinander kombinieren heißt, von einem einen Wert abziehen ergibt einen Differenzverbrauch. Das ist wie beim Strom zu beachten.


    Beim Strom, da gehr das ebenfalls nicht, dort würde ich nach Personen abrechnen. Dieser Umlageschlüssel müsste aber im Mietvertrag aufgeführt sein, denn sonst ist der Umlageschlüssel die Wohnfläche.


    Die Ideen von Blumemeer sind inakzeptabel, da sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


    Du hattest auch gefragt, ob man das mit dem Hausverwalter machen könnte, nein auch das geht nicht.

  • Generell sollte bekannt sein, dass man Stromverbrauchskosten nicht mittels Programm abrechnen kann. Es gibt weder in dem einen oder anderen Programm keine Funktion (das ist dir ja auch schon einmal aufgefallen), womit man Stromkosten mittels Haupt- und Nebenstromzähler abrechnen kann.

    WISO-Vermieter biete eine Stromabrechnung mit Haupt- Wohnungs- und Allgemeinzähler an.

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