Guten Tag,
ich habe von meinem Bankinstitut für meine Steuerunterlagen eine Mitteilung zu den Anschaffungsnebenkosten für das Jahr 2023 erhalten.
Die in der Servicegebühr für ein Depot enthaltenen Anschaffungsnebenkosten kann ich nach deren Angaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Beim UnionDepot fällt eine pauschale Servicegebühr an. In dieser sollten im Sinne des BMF-Schreibens vom 19.05.2022, Randziffer 93 ff. grundsätzlich Anschaffungsnebenkosten enthalten sein.
Hierbei soll ich die Anlage KAP der Steuererklärung, Zeile 5 und Zeile 7 ausfüllen.
Weiß jemand, wie ich vorgehen muss, bzw. wie ich die Anlage ausfüllen muss?
Besten Dank im voraus und viele Grüße.