Abgrenzung bei fehlender Umbuchung EHR des Vorverwalters?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin ziemlich neu und habe eine Frage and die 'alten Hasen' unter Euch:


    Ich habe eine kleine WEG von einer großen Verwaltung übernommen und festgestellt, dass in 2023 die Erhaltungsrücklage nur i.H.v. 8k statt der im Wirtschaftsplan für 2023 beschlossenen 15k auf das Rücklagenkonto überwiesen wurde. Ich darf jetzt die 2023er Abrechung erstellen. Weil ja nun jegliche Abgrenzung (außer für Heizkosten) nicht erlaubt ist, kann ich die 7k in 24 auch nicht mehr überweisen und buchen als wäre es in 23 passiert. Was würdet Ihr da machen? Danke vorab für Eure Neulingsunterstützung!! :thumbsup:

  • Wenn der Vorverwalter die monatlichen EHR Beiträge korrekt eingezogen hat, dann ist die Rücklagenabrechnung 2023 "richtig".

    Ob die Rücklagenbeiträge nun auf dem Girokonto, oder auf dem separaten EHR Konto liegen, ist nicht relevant. Mit Abgrenzung hat das nix zu tun.

    Du kannst die 7K auch in 2024 mit ganz normaler Bankbuchung vom Giro aufs EHR Konto transferieren.

    Der Stand der EHR wäre dann Altbestand + 15K, der Stand des EHR Bankkontos Altbestand +8K. Lässt sich ja einfach erklären mit Blick aufs Girokonto, da liegen dann die fehlenden 7K.


    Wenn aber in 2023 tatsächlich nur 8K von den Eigentümern eingesammelt worden wären, dann würdest Du dies ja in der Hausgeldabrechnung entsprechend ausweisen. Dann ist zwar eine Differenz zwischen dem WPlan und der tatsächlichen EHR Zufuhr entstanden, aber auch das ist kein Beinbruch. Lässt sich dann ggfs. per Sonderzahlung lösen.


    Vermute aber, es geht Dir nur um den ersten Fall - Transfer vom Giro aufs EHR Sparkonto.


    :?:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P