Riester-Bausparvertrag - warum einmalige Leistung nach §22 EStG bei Kreditauszahlung

  • Hallo zusammen,


    eins vorneweg: ich habe natürlich auch schon meine Bausparkasse nach den Gründen gefragt, die müssen aber selber erst recherchieren und es braucht eine Weile, bis ich Bescheid bekomme, und ich würde mich gerne ein wenig vorbereiten.


    Sachverhalt:

    Riester-Bausparvertrag seit 2009, jedes Jahr angespart. Zumindest ab ca. 2012 jedes Jahr mehr als die förder- / zulageberechtigte Summe.

    Letztes Jahr dann Wohnung zur Selbstnutzung gekauft, und den Bausparkredit genutzt um mir die günstigen Zinsen zu sichern. (Dafür musste ich die Bausparsumme etwas vermindern, damit er dann sofort zuteilungsreif wurde. 2012 hatte ich die ursprünglich erhöht, weil ich dachte, der Eigenheimkauf läge noch in weiterer Ferne.)

    Auf jeden Fall war dann etwas über 50% der Auszahlung mein angespartes Kapital inkl. Zulagen und Zinsen (für die jedes Jahr der Sparerfreibetrag genutzt wurde), der Rest die Kreditsumme, abbezahlt wird recht genau 10 Jahre, damit ist auch die Abzahlung vor dem 68. LJ gesichert. Auszahlung war November 2023.

    Alle Formalitäten auch mit der ZfA (Zulagenstelle der Rentenversicherung) waren auch geklärt. Es fehlen lediglich noch die nachgelagert einzureichenden Nachweise, konkret die Grundbuchumschreibung, weil die leider hier in der Gegend aktuell über 6 Monate dauert.

    Soweit ich mich informiert hatte, sollte das steuertechnisch erstmal keine Auswirkung haben. Alle geförderten Beträge wandern auf das Wohnförderkonto, nachgelagerte Besteuerung dieser Summe plus 2% jährliche fiktive Zinsen dann wenn ich in Rente eintrete.

    Auch der LBS Berater hat das damals so bestätigt.


    Jetzt habe ich aber überraschenderweise ein Schreiben meiner Bausparkasse bekommen - überschrieben mit


    "Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz - EStG) für das Kalenderjahr 2023"


    Dort wird mir bescheinigt, ich hätte mehrere Tausend Euro als "ausschließlich einmalige Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG" erhalten, um genau zu sein bezieht sich die Bausparkasse dabei auf eine "Nummer 8" (wahrscheinlich die Nummer im Steuerformular, wenn man es manuell ausfüllt) und Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG.

    Jetzt halte ich mich ja für einigermaßen versiert im Lesen und verstehen von Gesetzestexten, auch wenn es um Steuer geht bin ich meist irgendwo selber dahintergestiegen, was Sache ist - hier allerdings muss ich kapitulieren. Ich verstehe den Abschnitt nicht, und bringe ihn vor allem nicht in Verbindung mit "meinem" Sachverhalt.

    Ja, ich habe ungeförderte Beiträge in den Vertrag bezahlt - aber die waren ja eben ungefördert und damit auch ganz normal versteuert. Warum sollte ich die jetzt nochmal versteuern müssen? Eine schädliche Verwendung liegt auch nicht vor. Und welche "Leistung", die ich erhalten habe, soll ich da versteuern? Den Kredit muss ich ja zurückzahlen, ich habe da ja kein Geld als Leistung erhalten ...

    Wie gesagt - ich bin etwas ratlos, wie das zusammen passt. Und vor allem warum das zusätzlich zur nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos jetzt auftritt.


    Hatte jemand sowas schonmal? Oder eine Idee, was da los ist?


    Die Daten liegen natürlich auch schon elektronisch übermittelt beim Finanzamt vor, und entsprechend traurig sieht meine Steuererklärung im WISO grade aus, da ich nun einen hohen vierstelligen Betrag nachversteuern müsste ...

    Nicht, dass ich die jetzt dringend abgeben müsste - aber ich würde gern rausfinden, was da los ist, woran es liegt, und ob das so seine Richtigkeit hat - und vor allem auch dann einschätzen können, ob die Antwort der Bausparkasse Hand und Fuß hat, wenn dann eine kommt.


    Vielen Dank an alle, die eine Idee haben,

    Viele Grüße,

    Florian

  • Hallo Florian,


    sind Sie sicher, dass die Zinsen für das angesparte Kapital über die jährlichen Freistellungsaufträge ohne Steuerbelastung geblieben sind? Hat das die Bausparkasse bestätigt? Ich würde darauf tippen, dass die steuerpflichtigen Leistungen genau diese Zinsen/Erträge auf die nicht Riester-geförderten Beiträge auf den Bausparvertrag sind. Bei Zuteilung des Bausparvertrages teilt sich die Leistung in drei Teile. Erstens gibt es das Bauspardarlehen. Zweitens

    den Riesteranteil des angesparten Kapitals. Hier sind die Beiträge unversteuert, ebenso wie die Bausparzinsen. Alles wird nachgelagert versteuert mit der Rente bzw. in diesem Fall einer fiktiven Rente. Und drittens gibt es das Bausparkapital auf ungeförderte Beiträge. Mit dieser Leistung befasst sich der von der Bausparkasse angeführte Absatz des Einkommensteuergesetzes (§ 22 Nummer 5 Satz 2 EStG). Da die Aufteilung bei Riesterverträgen in gefördert und nicht gefördert nur nachträglich - meist bei Abgang oder Rentenbeginn - ermittelt wird, kann ich mir nicht vorstellen, wie die Bausparkasse 10 Jahre lang ungeförderte Zinsen mit dem Freistellungsauftrag verrechnet hat. Ich gehe davon aus, dass die in dem Schreiben genannten Erträge genau diese Zinsen auf das ungeförderte Bausparkapital sind.


    Viele Grüße

    Rautka

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  • Hallo Rautka,


    vielen Dank für deine Ideen.

    Tatsächlich müsste ich mal überprüfen, was genau auf den jährlichen Bescheinigungen von der Bausparkasse steht - da die mich von Anfang an gebeten haben, einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen, und auf den Auszügen auch nie Kapitalertragssteuer abgezogen wurde, habe ich das nie hinterfragt.


    Aber:

    Der Guthabenzinssatz ist sehr niedrig, der eigentliche Vorteil war immer die Sicherung der niedrigen Kreditzinsen. Die höchste jährliche Zinsgutschrift war im letzten vollständigen Jahr des Vertrags bei 140,- € für das ganze Jahr.

    Da ich den Vertrag nur 14 Jahre hatte, kommen wir in der Summe auf unter 2.000 €, nichtmal ein Viertel des bescheinigten Auszahlungs-Betrages.

    Und das sind die gesamten Zinsen, nicht nur die auf ungefördertes Kapital.


    Was mir noch eingefallen ist, als Ergänzung der Beschreibung: vor vielen Jahren - inzwischen ist das nicht mehr möglich - gingen auch mal die Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber auf diesen Bausparvertrag. Das waren vllt. 5 oder 6 Jahre, bis es nicht mehr möglich war. Genaues müsste ich nachgucken. Jeden Monat 26,59 €. Aber auch das ergibt (selbst wenn ich, da es nicht mehr ganz genau weiß, mal 10 Jahre annehme, das ist definitiv überschätzt) nichtmal die Hälfte des bescheinigten Betrages. Und auch hier wäre die Auszahlung des über VL angesparten Kapitals ja keine Leistung, sondern nur Auszahlung meines Geldes.


    Selbst die Summe aus allen Zinsen (also aus gefördertem und ungefördertem Kapital) plus die eingezahlten VL sind weniger als die bescheinigte Summe. Das kann die Erklärung also nicht sein, zumindest nicht die alleinige ...


    Ich denke, ca. 1.200 € könnte man über die Zinsen auf ungeförderte Beträge argumentieren, beim (deutloch größeren) Rest bin ich dann leider weiter ratlos.