Behindertenpauschbetrag rückwirkend geltend machen?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage zum Beihindertenpauschbetrag unseres Kindes.


    Unser Sohn hatte von 2011 bis 2016 einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und dem Merkzeichen "H", daher haben wir in diesen Jahren den Behindertenpauschbetrag zu 100% auf mich übertragen und in meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht. Nun hätte mit Ablauf des Schwerbehindertenausweises 2016 eine Überprüfungs des Status stattfinden sollen und wir haben ab 2016 den Pauschbetrag auch nicht mehr in der Steuererklärung angegeben. Zu dieser Überprüfung ist es jetzt aber erst im Februar 2024 gekommen und der 100% "H" Status hatte offensichtlich die ganzen Jahre weiter bestand, ohne dass wir davon Kenntnis hatten.


    Daher die Frage: Ist es möglich meine Einkommenssteuerklärungen im Nachhinein noch anzupassen? Wenn ja, wie weit zurück ist dies möglich und in welcher Form müsste das erfolgen?


    Viele Grüße und vielen Dank im voraus!

  • Daher die Frage: Ist es möglich meine Einkommenssteuerklärungen im Nachhinein noch anzupassen?

    Die Erklärungen nicht, aber die Steuerfestsetzungen (Bescheide).


    Wenn ja, wie weit zurück ist dies möglich und in welcher Form müsste das erfolgen?

    Das ist innerhalb der Festsetzungsfrist möglich. Einfach eine Kopie des für den jeweiligen Zeitraum gültigen Bescheides bzw. des Ausweises an das FA schicken und um entsprechende Berücksichtigung in allen nicht verjährten Zeiträumen bitten. Dabei aber auch z.B. die Fahrtkostenpauschale oder andere von dem Bescheid abhängige Tatbestände benennen, falls die sich steuerlich auswirken sollten (zumutbare Eigenbelastung).