Abfertigung/Abfindung aus Österreich

  • Hallo an Alle!


    Meine Frau (aus Österreich) hat bis 2018 in Österreich gearbeitet, seitdem lebt und arbeitet Sie in Deutschland. Sie hat letztes Jahr ihre "Abfertigung" aus Österreich ausbezahlt bekommen (ist ein Beitrag des Arbeitslosengeldes dort). Österreich hat davon 6% bereits einbehalten. Muss der Betrag in Deutschland auch in die Steuererklärung? Und wenn ja, wo?


    Info: "Die Abfertigung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht in Österreich. Es handelt sich um eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. ....verpflichtet den Dienstgeber, auf Basis des Brutto-Monatsentgeltes des Dienstnehmers 1,53 % in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen."


    Vielen Dank schonmal!

    Schöne Grüße, Sebastian