Verständnisproblem SKR03 1774 vs. 1787

  • Guten Abend zusammen,


    für mich stellt sich die Frage, ob und wenn ja, inwiefern die beiden o.g. Konten sich voneinander unterscheiden bzw. wann diese bebucht werden (oder woher die Buchungsautomatik in Buhl Wiso Steuer rührt). Leider hat meine eigene Recherche keinen nennenswerte Erkenntnisse hervorgebracht. Zumeist landete ich bei 1787 auf Artikeln zum Thema "Wechsel der Steuerschuldnerschaft".


    Mein Sachverhalt ist eigentlich der folgende: Ich beziehe als Einzelunternehmer (umsatzsteuerpflichtig) Material von einem Unternehmer aus Österreich. Die Rechnung lautet in Netto und es findet sich der Satz "Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 UStG 1994.". In meiner Wahrnehmung verbuche ich dies als innergemeinschaftlichen Erwerb 19% (3425). Dadurch wird automatisch das Konto 1774 bebucht.


    Für z.B. Rechnungen von Adobe (Hinweis Reverse-Charge-Verfahren) habe ich zumeist das Konto 3123 verwendet, welches automatisch das Konto 1787 auswählt.


    Im Endeffekt führen beide Wege zum gleichen rechnerischen Ergebnis, dennoch stellt sich für mich die Frage, ob der obige Wareneinkauf erstmal als IG-Erwerb 19% gebucht wird oder ob es auch das Konto 3123 sein sollte...oder eben genau andersrum wie der Adobe Fall. Ggf. ist ja auch eines oder beide falsch und müsste entsprechend anders gebucht werden.


    Danke für Eure Aufklärung. Einen schönen Abend.

  • Auf das Konto 1774 wird die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb zum Steuersatz 19% gebucht

    Auf das Konto 1787 wird die Umsatzsteuer nach § 13b UStG (Reverse Charge- Steuerschuldumkehr) zum Steuersatz von 19% gebucht.


    Diese Steuerbuchungen werden ja über Buchungen auf anderen Konten gesteuert, wobei 3425 das Konto für EU-Erwerb, 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer ist, das betrifft Waren, also Lieferungen, während das Konto 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmens

    zu 19% VSt. und 19% USt. betrifft.


    Diese Differenzierung ist erforderlich, da das Umsatzsteuergesetz jeweils eigene Regelungen dafür enthält und dementsprechend auch die Formulare für

    die Steueranmeldung eigene Felder für diese Umsätze enthalten. Schau dir einfach mal die Formulare für die Voranmeldung genauer an.

  • Hi,


    danke für deine Antwort. Ich habe mir tatsächlich nochmal die Formulare angeschaut mit jeweiligen Feldern.

    Diese Steuerbuchungen werden ja über Buchungen auf anderen Konten gesteuert, wobei 3425 das Konto für EU-Erwerb, 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer ist, das betrifft Waren, also Lieferungen, während das Konto 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmens

    zu 19% VSt. und 19% USt. betrifft.

    Daraus entnehme ich jetzt erstmal (was mir auch selbst hätte klar sein müssen), dass die Buchungen eigentlich nicht falsch sind. Bei dem Materialeinkauf handelt es sich um einen Waren-Erwerb aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet, wohingegen z.B. ein Adobe Cloud-Abo eine Leistung ist.


    Auf das Konto 1774 wird die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb zum Steuersatz 19% gebucht

    Auf das Konto 1787 wird die Umsatzsteuer nach § 13b UStG (Reverse Charge- Steuerschuldumkehr) zum Steuersatz von 19% gebucht.

    Demnach versteh ich dann auch, dass es unterschiedlichen Konten bedarf, um die Transparenz zu wahren.