Guten Abend zusammen,
für mich stellt sich die Frage, ob und wenn ja, inwiefern die beiden o.g. Konten sich voneinander unterscheiden bzw. wann diese bebucht werden (oder woher die Buchungsautomatik in Buhl Wiso Steuer rührt). Leider hat meine eigene Recherche keinen nennenswerte Erkenntnisse hervorgebracht. Zumeist landete ich bei 1787 auf Artikeln zum Thema "Wechsel der Steuerschuldnerschaft".
Mein Sachverhalt ist eigentlich der folgende: Ich beziehe als Einzelunternehmer (umsatzsteuerpflichtig) Material von einem Unternehmer aus Österreich. Die Rechnung lautet in Netto und es findet sich der Satz "Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 UStG 1994.". In meiner Wahrnehmung verbuche ich dies als innergemeinschaftlichen Erwerb 19% (3425). Dadurch wird automatisch das Konto 1774 bebucht.
Für z.B. Rechnungen von Adobe (Hinweis Reverse-Charge-Verfahren) habe ich zumeist das Konto 3123 verwendet, welches automatisch das Konto 1787 auswählt.
Im Endeffekt führen beide Wege zum gleichen rechnerischen Ergebnis, dennoch stellt sich für mich die Frage, ob der obige Wareneinkauf erstmal als IG-Erwerb 19% gebucht wird oder ob es auch das Konto 3123 sein sollte...oder eben genau andersrum wie der Adobe Fall. Ggf. ist ja auch eines oder beide falsch und müsste entsprechend anders gebucht werden.
Danke für Eure Aufklärung. Einen schönen Abend.