Nach Gewerbeabmeldung Verbuchung von zukünftig abgezahlten Schulden?

  • Hallo,


    ich habe in der Vergangenheit ein Gewerbe betrieben. Leider habe ich noch Restschulden aus z.B. Warenlieferungen.
    Diese Schulden trage ich jetzt weiterhin ab. Gibt es eine Möglichkeit, diese Zahlungen in der Einkommenssteuer zu
    berücksichtigen ?

    Danke

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Nach Gewerbeabmeldung... Können zukünftig abgezahlte Schulden verbucht werden ? wo / wie ?“ zu „Nach Gewerbeabmeldung Verbuchung von zukünftig abgezahlten Schulden?“ geändert.
  • Das sollte sich doch ggf. aus der Aufgabebilanz ergeben bzw. berücksichtigt sein. Was an den Zahlungen ansonsten noch im Rahmen einer EÜR geltend zu machende nachträgliche Betriebsausgaben darstellen könnte, sollte Dir ggf. ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe erläutern.