Abgabe berichtigter Einkommensteuererklärung nicht möglich wegen Fehlermeldung

  • Hallo, ich habe eine Korrektur beid er Steuererklörung amchen müssen - Korrektur einer Steuerbescheinigung einer Bank.
    Das Programm sagt aus, dass es keine Fehler gibt.

    Die Übermittlung per ELSTER bricht ab, mit dem Hinweis, es sind Fehler vorhanden.


    Beim Drücken "Anzeige der Fehler" kommt eine neue Siete, dass keine Fehler vorhanden sind.


    Das ist nun kleide rein schweres Problem.....oder Sie können mir einen Tipp geben, die Übermittlung zu erzwingen.


    Gruß, Uwe

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Korrektur EkStABgabe nicht möglich wegen Fehlermeldung“ zu „Abgabe berichtigter Einkommensteuererklärung nicht möglich wegen Fehlermeldung“ geändert.
  • Mangels Glaskugel brauchen potentielle Hilfesteller bei derartigen Fragen bereinigte Screenshots der Eingabemasken sowie des Programmhinweises.


    Und bitte nicht irgendwelche kryptischen Abkürzungen, hier in der Überschrift, die es in der Praxis überhaupt nicht gibt. Ich habe es mal geändert.

  • 5 Seiten "png" Format...."Beim Hochladen der Datei ist ein unbekannter Fehler aufgetreten".


    Puuuhh, also eine weitere lange Nacht .... ist wirklich eine Last. Ich hoffe, Ich werde es einen Weg finden.

  • Und was hat das mit den zwei von zwei Erklärungen auf sich? Du musst doch nur die (eine) ESt korrigieren, oder?

    Ja richtig, es ist nur eine Korrektur in einer Erklärung notwendig.

    Ich habe bisher so angewählt, dass alles nochmal gesendet werden soll, weil ich keine Transparenz darüber habe, ob eine Teilanpassung überhaupt möglich ist.
    Bisher habe ich die Hinweise derart gelesen, dass bei einer erneuten Übermittlung der Erklärung, die vorherige vollumfänglich gelöscht wird.
    Da mein Finanzamt nicht sehr kommunikativ ist, würde ich nicht mitgeteilt bekommen, wenn etwas fehlt, sondern nach Ablauf eines Zeitraumes X, entweder sofort eine Mahnung erfolgen oder einfach gar nichts, bis die Abgabefrist verstrichen ist, mit den dann entsprechenden Folgen. Das möchte ich nicht riskieren.

  • ...die beiden Erklärungen sind die Einkommensteuer und die EÜR. Ich hätte nicht gedacht, dass die überhaupt trennbar sind. eine EÜR war für mich immer eine Anlage und keine Erklärung an sich.
    Besonderheit: eine EÜR ist mit der gleichen Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung und eine zweite EÜR mit einer davon abweichenden Nummer.


    Wähle ich aus, dass nur die Einkommensteuererklärung versendet werden soll, dann fehlen beide EÜR .

    Insofern nehme ich an, dass ich den EÜR Teil nicht weglassen sollte, da sie imho Teil der Einkommensteuererklärung sind und nicht unabhängig davon. 100% sicher bin ich da aber nicht.

  • Neuer Hinweis: bisher hatte ich eine Anlage, die ich als mitzusendende PDF ausgewählt hatte, da Sie als "notwendige Anlage" für das Finanzamt gekennzeichnet wurde.
    Dies war die Anlage "zusätzliche Angaben", da ich den Zeichenumfang, den Elster ohne Anlage aufnehmen kann, überschritten hatte.

    Ich habe nun einen Teil in den zusätzlichen Angaben weggelassen, so dass die PDF Anlage mit zu versenden nicht mehr erforderlich war.

    Mit dieser Änderung war ein erneuter Versand der Erklärung (beider Erklärungen um genau zu sein) möglich.

    Ich hoffe, der Hinweis hilft, das Programm in dem Zusammenhang auf einen evtl "bug" zu prüfen.

  • Wähle ich aus, dass nur die Einkommensteuererklärung versendet werden soll, dann fehlen beide EÜR .

    Insofern nehme ich an, dass ich den EÜR Teil nicht weglassen sollte, da sie imho Teil der Einkommensteuererklärung sind und nicht unabhängig davon. 100% sicher bin ich da aber nicht.

    Eine gesondert erstellte EÜR wird auch gesondert versendet, was man eben an dem Auswahlkästchen zur An- und Abwahl sehen kann. Man kann problemlos auch nur eine EÜR versenden.


    Ich hoffe, der Hinweis hilft, das Programm in dem Zusammenhang auf einen evtl "bug" zu prüfen.

    Das ist kein Bug, sondern wie an vielen Stellen:

    Dies war die Anlage "zusätzliche Angaben", da ich den Zeichenumfang, den Elster ohne Anlage aufnehmen kann, überschritten hatte.

  • Das ist kein Bug, sondern wie an vielen Stellen:

    Aber wieso kann ich nach eienr Korrektur der Steuererklärung, nicht noch einmal neu versenden mit der Anlage, so wie beim Erstversand? Erst als ich die Zeichenanzahl eingekürzt hatte, um auf Anlagen verzichten zu können, ging der Versand.
    Das habe ich auch nur gemacht um zu testen, ob es daran liegen könnte.

    Wenn das kein Programmfehler ist, wie wäre das Vorgehen, wenn ich nicht auf die Anlage mit "zus. Angaben" verzichten möchte?

  • Aber wieso kann ich nach eienr Korrektur der Steuererklärung, nicht noch einmal neu versenden mit der Anlage, so wie beim Erstversand?

    Das kannst nur Du selber beantworten. Wir kennen vorher und nachher nicht.