Zuordnung von Kalt- und Warmwasserzählern

  • Hallo Forum,

    ich nutze Vermieter erst ein paar Tage und habe folgendes Problem damit.

    Trotz Recherche im Forum und Durchsicht des Handbuchs komme ich als totaler Neuling nicht hinter die Logik der Zuordnung von Hauptzähler Gesamtwasser und Zuordnung der einzelnen korrekt erfassten Kalt- und Warmwasserzähler der Wohneinheiten.

    Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, eine Wohnung im DG vermietet, eine Wohnung im EG selbstgenutzt und eine Einliegerwohnung im UG.

    Es gibt einen Hauptwasserzähler von den Stadtwerken. Für die Wohneinheiten DG und ELW gibt es eigene Zähler. Für das EG habe ich entsprechende virtuelle Zähler über ein Excel-Sheet errechnet.

    Kann mir bitte jemand sagen, was ich in den Zuordnungen falsch gemacht habe (siehe Fehlermeldung und Screenshots))

    Für eine baldige Anwort wäre ich dankbar.

    Gruß pomfritze

  • Für eine baldige Anwort wäre ich dankbar.

    Siehe doch hier einmal nach, ob du damit deine Einstellung selbst machen kannst. https://www.buhl.de/shop/faqs?category=187


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter, da ist das was du hast ein Kinderspiel, aber beim Vermieter, da muss man sich erst dran gewöhnen. Wichtig ist, dass du auch die richtigen Zuteilungen machst.


    Du hast z.B. für das gesamte Objekt EINEN Wärmemengenzähler angelegt und die Bezeichnung L29(?) Gasversorgung eingetragen. Damit kannst du keine Heizkostenabrechnung erstellen.

    Gaskosten werden unter Brennstoffkosten gebucht, dort die Gesamtsumme eingeben und den Verbrauch in kWh. Deine Einstellung sehe ich als Gaszähler, damit kann man keine Abrechnung machen, denn du bekommst eine Gesamtrechnung Gasverbrauch. Ich würde diesen "Zähler" löschen, da nicht zu gebrauchen.


    Dann die Stromversorgung sehe ich, hat nicht jede Mietpartei seinen eigenen Stromvertrag mit einem Lieferanten? Denn Stom gehört regulär nicht in die Betriebskostenabrechnung. Das solltest du jetzt bedenken.


    Wie wird dein Heizungsverbrauch berechnet, mit Heizlkostenverteiler HKV oder Wärmemengenzähler, solche müssen jede Wohnung haben, ansonsten kannst du das nicht abrechnen und müsstest laut Heizkostenverordnung das über Wohn- bzw. Heizfläche abrechnen. Ich sehe nämlich keinen Verbrauchszähler für eine Wohnung. Das solltest du auch noch bedenken.


    Der Betriebsstrom für die Heizung wird unter Heiznebenkosten gebucht. Solltest du diesen mit einem separaten Stromzähler messen, dann die Kosten direkt in die Heiznebenkosten buchen. Allgemein ist falsch, du kannst das damit nicht berechnen.

    Du hast einen Gartenwasserzähler, das ist in der Regel ein Allgemeinzähler und wird nach Wohnfläche (Grundeinstellung) verbrauchsmäßig abgerechnet. Außerdem, wenn nicht gemacht, kann man den bei dem Wasserlieferanten so angeben, dann braucht man für diesen Wasserverbrauch keine Abwasserkosten bezahlen.


    Du schreibst, dass du für deine Wohnung keine Wasserzähler hast udn es mit Excel machst. Dann bitte schaue mal in die Betriebskostenverordnung was da drin steht. Auf jeden Fall ist das dort NICHT so erlaubt. Denn wenn ein Wasserzähler fehlt könnte man das noch mittels Messdifferenzmessung machen, wenn aber schon zwei fehlen gilt die Grundregel Wohnfläche. Bitte unbedingt das beachten!!!


    Du solltest deine Einteilungen nicht so belassen, damit kannst du nichts korrekt abrechnen.


    Wenn auch Blumenmeer dir eine Musterabrechnung schickt, damit kannst du ein x-beliebiges Musterhaus sehen, was du sicherlich so nicht auf deine Gegebenheiten übernehmen kannst.


    Daher bitte die Abrechnungshilfen mit dem Link ansehen, dort ist bestimmt die eine oder andere Beschreibung für deine Probleme enthalten.

  • Eine Musterabrechnung mit Hauptzähler, Normal-Zähler, Summenzähler,Allgemeinzähler und Gartenwasser pro Wohnung

    Ich habe mal eine technische Frage zu deiner Musterabrechnung. Du hast die Anfrage vom pomfritze49 genommen und die Daten der Zähler eingepflegt. Die sehen dann so aus:


    Was bedeuten den jetzt unter Punkt 1 die Daten aus: Heiznebenkosten mit Umlageart Solarthermie und dann mit Ziffer 2, Wärmemengenzähler mit Solarthermie, also zwei Arten mit Thermie und verschiedenen Umlageschlüssel.

    Ich habe in seiner Frage keine Solarthermie gesehen, und dann einmal als Heinebenkosten udn mit Wärmemengenzähler, was kann das bedeuten. Er hat wegen Heizkosten nur angegeben, dass er Warmwasserzähler in zwei Wohnungen eingebaut hat.
    Was meinst du mit dieser Zusammenstellung, ich blicke da nicht mehr durch.


    Und bei (3) ist ein Wärmemengenzähler als Umlageart für einen Zähler im Bad.


    Hier wäre mal die Frage erlaubt, wie und was du da berechnen willst, was soll da raus kommen?

  • Eine Musterabrechnung mit Hauptzähler, Normal-Zähler, Summenzähler,Allgemeinzähler und Gartenwasser pro Wohnung

    Solarthermie war noch in der Abrechnung enthalten. War hier unbedeutend.

    Thema Ist Kalt- und Warmwasser, Hauptzähler.

    Musterabrechnung ohne Solarthermie

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt die Vorschläge von errjot umgesetzt.

    Das mit dem Wasser scheint so zu laufen.

    Den Gaszähler habe ich gelöscht und wie vorgeschlagen als Brennstoffkosten deklariert.

    Auch den Hauptstromzähler habe ich gelöscht. Jetzt bekomme ich die Fehlermeldung, dass kein Umlageschlüssel Strom referenziert ist.

    Habt ihr eine Idee, wie ich drei Stromzähler für Allgemeinstrom, für eine Fäkalienhebeanlage und für den Heizungskeller und auf die drei Parteien nach m² umlegen kann? Auch über Summenzähler?


    blumenmeer1: Ich habe keinen Wärmemengenzähler, den hatte ich beim ersten Anlauf in Unkenntnis eingetragen.

  • Habt ihr eine Idee, wie ich drei Stromzähler für Allgemeinstrom, für eine Fäkalienhebeanlage und für den Heizungskeller und auf die drei Parteien nach m²

    Wenn du einen Zähler für Allgemeinstrom, also Treppenhaus-, Außen- und Kellerbeleuchtung hast, dann nehme die Gesamtkosten der Stromrechnung und buche es, so steht es in der BetriebsKV, über Wohnfläche ab. Also einfach die Stromkosten als Allgemeinstrom einbuchen, das Programm verteilt dann die Kosten nach der Wohnfläche.

    Wenn du für die Hebeanlage ebenfalls einen Stromzähler hast und auch die Stromkosten bekannt sind, dann ebenfalls als Summe mittels Wohnfläche oder Anzahl Personen, je nachdem was im Mietvertrag steht, umlegen.

    Solltest du auch noch einen Zähler für den Betrtiebsstrom der Heizung haben, dann buche diese Kosten in die Heizkosten, also als Nebenkosten, ein. Fertig, mehr brauchst du nicht zu machen. Die Stromzähler als Geräte ist nicht relevant.


    Oder hast du EINEN Stromzähler für diese 3 Arten, dann gehe hin und nimm das was der Deutsche Mieterbund empfiehlt, pro m² Wohnfläche € 0,05/m² x 12 Monate, dann buchst du das unter Allgemeinstrom. Und beim Betriebsstrom würde ich die reinen Gaskosten mal 6% nehmen und dort rein buchen. Der Rest wäre dann für die Hebeanlage.

  • Solltest du auch noch einen Zähler für den Betrtiebsstrom der Heizung haben, dann buche diese Kosten in die Heizkosten, also als Nebenkosten, ein. Fertig, mehr brauchst du nicht zu machen. Die Stromzähler als Geräte ist nicht relevant.

    Kann ich auch noch machen. Steht da aber nicht.

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  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Vermieter-Software; Zuordnung von Kalt- und Warmwasserzählern“ zu „Zuordnung von Kalt- und Warmwasserzählern“ geändert.
  • Steht da aber nicht.

    Ja ich habe auch versucht das aus der Beschreibung einzurichten. Trotzdem sind die Kosten pro Anlage, also Allgemeinstrom, Hebeanlagenstrom und Betriebsstrom Heizung zu berechnen.

    Und da ist es doch uninteressant, Zähler für zu "installieren" um etwas ausrechnen zu wollen. Sollte das vorliegen wie ich es vorher aufgezeigt habe, ist die Berechnung innerhalb 2 Minuten erledigt. Warum umständlich Zähler einrichten (laut BetrkVO ist Strom nicht relevant) wenn es mit einer einfachen und nachvollziehbaren Berechnung, die auch noch dem Gesetz entspricht, abgetan ist.

  • Solltest du auch noch einen Zähler für den Betrtiebsstrom der Heizung haben, dann buche diese Kosten in die Heizkosten, also als Nebenkosten,

    Das sind dann Brennstoffkosten und keine Nebenkosten.

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  • Das sind dann Brennstoffkosten und keine Nebenkosten

    Wie bitte, du machst aus dem Betriebsstrom Heizung Brennstoffkosten, oh ha, dann kannst du auch direkt die Schornsteinfeger- und Wartungskosten als Brennstoff buchen, das wäre aber mehr als falsch.

    Damit die Heizung (Gasheizung und keine WP!!) in Betrieb genommen werden kann braucht sie Strom, das sind doch keine Brennstoffkosten. Mach doch die Leute nicht verrückt.

  • Betriebstrom: Beim Vermieter läuft das unter Kostenart: Heizkosten und

    Ist direkt unter den Brennstoffkosten eingebunden. Das meine ich damit.

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  • Es ist definitiv eine Herausforderung, sich an die unterschiedlichen Bedürfnisse von Immobilienverwaltern und Vermietern anzupassen. Ich sorge dafür, dass die Mittel ordnungsgemäß zugewiesen und die Abrechnung korrekt erfolgt.


    Ihre Kommentare zu den verschiedenen Zählern und Abrechnungsmethoden sind sehr hilfreich. Es ist wichtig, dass Ihre Abrechnung so genau wie möglich ist, um Verwirrung und Probleme zu vermeiden. Ich werde Ihren Rat berücksichtigen und entsprechende Anpassungen vornehmen.