ELSTER Fehlermeldung bei Feststellungserklärung

  • Ich benutze WISO Steuer Mac, um eine Feststellungserklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine Grudstücksgemeinschaft mit zwei gleichberechtigten Partnern.


    Ich hab nun (vermutlich nicht ) alles eingegeben und dann auf Prüfung geklickt. Dabei kommt die Fehlermeldung von ELSTER:


    "Es wurden Mieteinnahmen für Wohnungen aus den einzelnen Wohneinheiten angegeben, die Summe der Mieteinnahmen für Wohnungen wurde jedoch nicht erklärt. (1. Anlage V)

    Diesen Fehler müssen Sie vor Abgabe korrigieren."


    Kann mir bitte jemand sagen, an welcher Stelle da noch eine Eingabe fehlt?

  • Kann mir bitte jemand sagen, an welcher Stelle da noch eine Eingabe fehlt?

    "Es wurden Mieteinnahmen für Wohnungen aus den einzelnen Wohneinheiten angegeben, die Summe der Mieteinnahmen für Wohnungen wurde jedoch nicht erklärt. (1. Anlage V)

  • Na ja ....

    Es hilft mir nun nur bedingt, wenn ich hier selbst zitiert werde.


    Ich verstehe die Fehlermeldung leider nicht. Der Punkt scheint zu sein, dass aus irgendwelchen Gründen nicht akzeptiert wird, dass es für das ganze Jahr keine Mieteinnahmen gab. Dabei sagt das Programm an sich, dass ich die entsprechende Warnung ignorieren kann, wenn es tatsächlich keine Mieteinnahmen gab.


    Wenn ich an der entsprechenden Stelle 1 Euro angebe, dann kommt diese Fehlermeldung von ELSTER nicht mehr. In meinen Augen widerspricht sich das nun.

    Es ist erstens real möglich und erlaubt, dass es (Renovierungsbedingt) für ein Jahr Leerstand gab.
    Zweitens sagt das Programm, dass ich die Warnung des Programmes ignorieren kann.

    Gleichzeitig gibt mir ELSTER eine Fehlermeldung.


    Da ich das nicht verstehe, bin ich davon ausgegangen, dass es irgendwo im Programm eine weitere Stelle geben muss, wo ich noch irgendetwas eintragen muss (z.B. nochmal die durch die Renovierung entstandenen Verluste). Eine Suche nach 1. Anlage V im Programm selbst hat leider nichts zutage gebracht, daher hab ich die Frage hier gestellt.

  • Es hilft mir nun nur bedingt, wenn ich hier selbst zitiert werde.

    Nur Du kennst Deine Zahlen und wir eben nicht.


    Ich verstehe die Fehlermeldung leider nicht. Der Punkt scheint zu sein, dass aus irgendwelchen Gründen nicht akzeptiert wird, dass es für das ganze Jahr keine Mieteinnahmen gab. Dabei sagt das Programm an sich, dass ich die entsprechende Warnung ignorieren kann, wenn es tatsächlich keine Mieteinnahmen gab.

    Und warum machst Du das nicht, wenn Du nach erneuter Prüfung zu demselben Ergebnis kommst?


    Wenn ich an der entsprechenden Stelle 1 Euro angebe, dann kommt diese Fehlermeldung von ELSTER nicht mehr. In meinen Augen widerspricht sich das nun.

    Es ist erstens real möglich und erlaubt, dass es (Renovierungsbedingt) für ein Jahr Leerstand gab.
    Zweitens sagt das Programm, dass ich die Warnung des Programmes ignorieren kann.

    Da widerspricht sich nichts dran.


    Gleichzeitig gibt mir ELSTER eine Fehlermeldung.

    Es gib auch Prüfhinweise, weshalb wir meistens von Programmhinweisen sprechen.

  • ELSTER schreibt:

    "Diesen Fehler müssen Sie vor Abgabe korrigieren."



    Wenn mich ELSTER die Erklärung offenbar nicht abgeben lässt, falls ich nicht 1 Euro angebe, obwohl ich keine Mieteinnahmen hatte, dann stimmt ja offenbar irgendetwas nicht.



    Aber ich sehe schon, Du kannst mir leider auch nicht helfen :(

  • ELSTER schreibt:

    "Diesen Fehler müssen Sie vor Abgabe korrigieren."

    Kommt bei mir nicht.


    Aber ich sehe schon, Du kannst mir leider auch nicht helfen :(

    Na ja, meine Angaben zu dem Sachverhalt können problemlos und ohne Hinweis versendet werden. Habe aber auch "nur" Windows.


  • Guten Abend zusammen, ich hänge mich mal hier mit dran. Ich habe dasselbe Problem wie framlin, Habe letztes Jahr für eine Wohneinheit keinerlei Mieteinnahmen und daher 0€ eingetragen. Gleichwohl sind Renovierungskosten aufgelaufen die sich einzig und allein auf diese Wohneinheit beziehen. Auch bei mir scheitert es an besagter Elster Fehlermeldung solange ich nicht 1€ "fake" Einnahme im Programm eintrage.

  • Auch bei mir scheitert es an besagter Elster Fehlermeldung solange ich nicht 1€ "fake" Einnahme im Programm eintrage.

    Weil Du dann an anderer Stelle eben falsch abgebogen bist und etwas unzutreffendes/überflüssiges eingetragen hast.

    ... und daher 0€ eingetragen.

    Der Punkt Mieten ist schlicht und einfach komplett leer zu lassen.

  • Hm... das kann aber eignetlich nicht sein, da ich die Daten vom letzten Jahr übernommen habe. Was meinst du mit "leer lassen"? Ich gebe ja die m^2 an um die Werbekosten abzusetzen die auf diesen Wohnraum entfallen. Mache ich keine Weitern Angaben motzt das Programm mit dieser Fehlermeldung... Füge ich dann die entsprechende Wohneinheit ohne Mieteinnahmen hinzu kommt Nummer 2 / die ich als Hinweise interpretiere (soweit auch ok!) und damit sind wir wieder bei obiger Elster Fehlermeldung. Wir drehen uns also irgendwo im Kreis..

  • Ok etzadle hab ich's. Wie miwe4 geschrieben hat einfach die Erklärung der Einnahmen für die Wohnung löschen, sprich es steht nichts drin. Da motzt zwar Wiso aber ich kann die Erklärung via Elster abgeben... Da komm doch einer mal draufkommen, da WISO es auch hartnäckig als Fehler ankreidet, den ich zwar ignorieren kann, aber trotzdem in der Übersicht als Fehler dargestellt wird.

  • interpretiere (soweit auch ok!) und damit sind wir wieder bei obiger Elster Fehlermeldung. Wir drehen uns also irgendwo im Kreis..

    Und da eben schon vorher falsch abgebogen und einen Schritt mindestens zu weit.


    Wie miwe4 geschrieben hat einfach die Erklärung der Einnahmen für die Wohnung löschen, sprich es steht nichts drin. Da motzt zwar Wiso ...

    Das Programm motzt doch nicht, es fragt nur nach, ob das so richtig ist oder evtl. etwas vergessen wurde.


    ... da WISO es auch hartnäckig als Fehler ankreidet, den ich zwar ignorieren kann, aber trotzdem in der Übersicht als Fehler dargestellt wird.

    ES wird nicht als Fehler bemängelt, sondern soll eben per Prüfhinweis nochmals auf Richtigkeit geprüft werden. Und das kann man dann eben entsprechend als überprüft und ok kennzeichnen.