steuerfreier Arbeitslohn nach DBA (aus der Schweiz) - oder steuerpflichtig...?

  • Hallo,


    Ich bin freischaffender Schauspieler und lebe in Berlin. In 2023 habe ich insgesamt 48 Tage in der Schweiz gearbeitet.

    Auf Grundlage von Gast-Engagements bei zwei Arbeitgebern, in Zürich und Basel.

    Um diese antrteten zu können, musste ich mir vorher jeweils A1 Bescheinigungen austellen lassen.

    Dort werde ich immer als "entsandte selbständig erwerbstätige Person" deklariert, die in Deutschland ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss.


    Nun möchte ich die erhaltenen Lohnnachweise in meine Lohnsteuererklärung übertragen.

    Die anderen befristeten Beschäftigungen in Deutschland wurden ganz einfach über die Steuer-Automatik abgerufen.

    Die entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen sind also schon in die Software eingespeist.

    Wie kann ich nun die Gagen aus der Schweiz korrekt erfassen?


    Im Grunde bestehen die Nachweise lediglich aus der Angabe der Höhe des Lohns

    und der Höhe der Quellensteuer, die abgezogen wurde.

    "Gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz hat eine Besteuerung der Einkünfte als Künstler

    unter Anrechnung der schweiz. Steuer in Deutschland zu erfolgen." Das habe ich in den Erläterungen des Finanzamtes

    zu ähnlichen Fällen vergangener Jahre gefunden - bevor die die Wiso Software genutzt habe.


    Soll ich also unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" die Löhne als "steuerfreien Arbeitslohn nach DBA (Anlage N-AUS)"

    oder als "steuerpflichtige Arbeitslöhne ohne Lohnsteuerabzug" erfassen?

    Und dann gäbe es ja auch noch den Reiter "andere Einnahmen" "ausländische Einkünfte"...


    Ich weiß leider gerade wirklich nicht weiter...

    Vielen Dank für jeden Tipp, der hier Licht ins Dunkle bringt ;)