Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bzgl. der zu Verfügungstellung eines Campingstellplatzes:
Ich arbeite neben meiner Erwerbsminderunsgrente als Minijobber an einer Tauchbasis mit angeschlossenem Campingplatz. Aktuell verhandele ich mit meinem Chof, dass er mir mehr zahlt und ich dann auch steuer- und sozialversicherungspflichtig werde.
Wenn mir der Arbeitgeber auf dem Campingplatz jetzt kostenlos einen Stellplatz zur Verfügung stellen würde, damit ich dort während meiner Tage die ich dort bin übernachten kann, müsste das als Geldwerter Vorteil versteuert werden? Oder könnte das z.B. unter die Regel fallen, dass ich den Stellplatz sozusagen als "Rabatt" bekomme und dann bis 1080,- € steuerfrei wären?
Wenn ich das angeben muss:
Wie und wo muss das dann eingetragen werden?
Besten Dank im Voraus!