Bescheinigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen bei externer Heizkostenabrechnung

  • Hallo,


    ich besitze eine Eigentumswohnung in einer WEG, die ich derzeit vermiete. Die Heizkosten des gesamten Gebäudes werden über einen externen Dienstleister erfasst und abgerechnet. Entsprechend habe ich unter "Heizkosten" einen Eintrag für die "Ermittlung der Heizkosten durch einen externen Anbieter" erstellt und anschließend die Kosten hinterlegt, die laut ext. Anbieter in dem jeweiligen Zeitraum durch den Mieter verursacht wurden. Soweit schön und gut - die Abrechnung lässt sich damit auch erstellen.


    Jetzt möchte ich dem Mieter in der Bescheinigung nach § 35a EStG aber auch die Schornsteinfeger- und Wartungskosten aufführen. Anscheinend ist es aber nur möglich dafür Einträge generieren zu lassen, wenn es dazugehörige Rechnungen gibt. Weitere Rechnungen möchte ich natürlich nicht anlegen, weil es bereits die externe Heizkostenabrechung gibt, in der die Kosten für den Schornsteinfeger und die Wartung enthalten sind.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese beiden Handwerkerleistung ausweisen zu lassen, ohne dafür weitere Rechnungen erstellen zu müssen?

    LG,

    Michael

  • Danke für deine Antwort, aber das hilft mir noch nicht weiter. Die Nebenkostenabrechnung habe ich ja bereits.


    Vom Verwalter habe ich nun aber die Heizkostenabrechnung des externen Anbieters erhalten - je einen Gesamtbetrag für den Mieter und einen für mich während der Zeit der Eigennutzung. Verteilt werden muss da also nichts mehr. Ich trage nur die Gesamtkosten des Mieters gemäß Rechnung im Menüpunkt "Heizkosten" ein.



    In dieser Rechnung sind nun aber schon die Wartungs- sowie Schornsteinfegerkosten enthalten. Ich darf dafür also keine weiteren Rechnungen anlegen. Entsprechend erhalte ich dafür auch keine Auflistung in der EStG Bescheinigung.

  • Die Nebenkostenabrechnung habe ich ja bereits.

    Soweit mir bekannt ist, und ich erhalte von den Messdienstleistern ja die Berechnung des jeweiligen Mieters, ist dort immer (!) eine Bescheinigung für die haushaltsnahmen Dienstleistern dabei. Schau daher einmal, ob du das übersehen hast, denn die machen das, wenn der Verewalter das angekreuzt hat.

  • Gibt es eine Möglichkeit, diese beiden Handwerkerleistung ausweisen zu lassen, ohne dafür weitere Rechnungen erstellen zu müssen?

    Normalerweise gibt es ein Anlage zur Hausgeldabrechnung über Lohnkosten aus haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung von der Verwaltung, die auch die Rechnungen vorliegen haben. Ein Meßdienstleister stellt solche Bescheinigung nicht aus.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ein Meßdienstleister stellt solche Bescheinigung nicht aus.

    Das dürfte deine Meinung sein, ich sehe bei den Heizkostenabrechnungen der Messdienstleister, dass die die entsprechende Bescheinigung in ihren Kostenaufstellungen haben.

    Also behaupte nicht etwas, was du (scheinbar) nicht kennst, machst damit nur die Fragesteller unsicher.

  • Stimmt der Gültigkeitszeitraum ? Heizung wird für 12 Monate abgerechnet.

    Was sind die 243,83 für Kosten ?

    Ja, der Gültigkeitszeitraum stimmt. Die Mieter sind zum 01.10. eingezogen. Vom 01.01 - 30.09. habe ich die Wohnung selbst bewohnt.
    Ich habe über den Verwalter zwei Abrechnungen vom externen Dienstleister erhalten - je eine für einen der beiden Zeiträume. Somit hat der Dienstleister in Summe schon über 12 Monate abgerechnet.
    Die 243,83 Euro sind nur die gesamten Heiz-/Warmwasserkosten des Mieters im Zeitraum 01.10. - 31.12.


    Die Nebenkostenabrechnung habe ich ja bereits.

    Soweit mir bekannt ist, und ich erhalte von den Messdienstleistern ja die Berechnung des jeweiligen Mieters, ist dort immer (!) eine Bescheinigung für die haushaltsnahmen Dienstleistern dabei. Schau daher einmal, ob du das übersehen hast, denn die machen das, wenn der Verewalter das angekreuzt hat.


    Ich habe nur eine EStG Bescheinigung für mich als Eigentümer erhalten. Diese stammt allerdings vom Verwalter und nicht vom Messdienstleister.

    Jetzt muss ICH meinem Mieter diese Handwerkerkosten aber auch anteilig bescheinigen und das scheint in WISO Vermieter anscheinend nur zu gehen, wenn ich eine weitere Rechnung anlege, für die dann ein Eintrag in der Bescheinigung generiert wird. Da ich aber bereits die Heizkosten-Rechnung für den Mieter hinterlegt habe (die 243,83 Euro), darf ich ja keine weiteren Rechnungen anlegen.

  • Das ist doch einfach:

    Gutschrift aus Verwalterabrechnung -243,83 €

    Neue Rechnung 243,83 € mit EStG Bescheinigung.


    Klasse, super "Trick"! Das sieht dann so aus in der Rechnungsübersicht:


    Ich habe eine Gutschrift über die Gesamkosten als "Rechnung" angelegt und für die anteiligen Schornsteinfeger- und Wartungskosten normale Rechnungen. Somit kann ich mir auch die gewünschten Einträge in der EStG Bescheinigung generieren lassen. Die Differenz zu den Gesamtkosten habe ich unter "weitere Kosten" verbucht.
    Die 0 Euro könnten nun auf den ersten Blick etwas für Verwirrung sorgen, aber rein rechnerisch stimmt es und damit hoffentlich auch buchhalterisch. ;)

    Die externe Abrechnung wird dem Mieter ohnehin in Kopie beigelegt.


    Vielen Dank nochmal!