Mieterwechsel Angehöriger

  • Ist es weiterhin richtig, dass bei einem Mieterwechsel innerhalb des Kalenderjahres von Angehörigem zu Nicht-Angehörigem die Wohnung zweimal angelegt werden muss?

  • Ist es weiterhin richtig, dass bei einem Mieterwechsel innerhalb des Kalenderjahres von Angehörigem zu Nicht-Angehörigem die Wohnung zweimal angelegt werden muss?

    Nein, bei einer Heiz-und Nebenkostenabrechnung nicht.

    Steuerlich ist ein Steuerberater die richtige Adresse.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ist es weiterhin richtig,

    Wer hat dir das denn erzählt? In deinem Fall wird im Programm, egal ob Vermieter oder Hausverwalter, das Auszugsdatum bei dem ausziehenden eingetragen. Wenn der neue Mieter direkt im Anschluss dort einzieht, dann gibst du das mit Datum und Mietername ein, änderst die Vorauszahlungen u.U. und fertig ist.