Wie lege ich Sondereigentumsverwaltungen an?

  • Ich habe normalerweise reine Mietverwaltungen (also ein Gebäude mit mehreren Einheiten).

    Nun habe ich mehrere Eigentumswohnungen, die in verschiedenen WEGs liegen bekommen und bin unsicher, wie ich die am besten anlege.

    Jede Wohnung als eigenes Gebäude, oder den Kunden als "virtuelles Gebäude" mit allen Eigentumswohnungen?

    Die Betriebskostenabrechnungen ergeben sich aus den Hausgeldabrechnungen, die ich von den WEG-Verwaltern bekomme.


    Was ist da die praktischte Vorgehensweise?


    Danke für eure Hilfe!

  • Nun habe ich mehrere Eigentumswohnungen, die in verschiedenen WEGs liegen bekommen und bin unsicher, wie ich die am besten anlege.

    Ich würde nach Wohnort und Straße machen, da die Grundsteuern auch Objekt bezogen sind. Nur als Vorschlag.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Jede Wohnung als eigenes Gebäude, oder den Kunden als "virtuelles Gebäude" mit allen Eigentumswohnungen?

    Wenn ich mich richtig erinnere, bekommt jeder Eigentümer vom Verwalter eine separate Aufstellung für seine Wohneinheit. Bei den umlagefähigen Betriebskosten sind die 100% angegeben, sowie der berechnete Anteil der eigenen Wohneinheit. Das heißt, du musst alle Kosten aus Haus X in ein anzulegendes Objekt eintragen, denn nur die dort angefallenen Kosten, die vermutlich mehrheitlich nach MEA abgerechnet werden, kannst du korrekt abrechnen. Da hat kein anderes Objekt oder Berechnungen drin zu suchen, schon gar keine virtuelles Gebäude.


    Wichtig ist, dass deine Berechnung für einen Mieter so erstellt werden kann, sonst brauchst du ja keine Abrechnung zu machen, denn wenn der Eigentümer selbst drin wohnt, braucht er keine weitere Nebenkostenabrechnung.


    Wenn es bei dir anders ist, melde dich noch einmal.