degressive Abschreibungen Wohnungen - Wachstumschancengesetz

  • Hallo liebes Forum,


    der Bundesrat hat soeben das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit kommt die degressive Abschreibung auf Neubauwohnungen.


    Wachstumschancengesetz: Degressive AfA für Wohngebäude kommt | Immobilien (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)


    Ein Steuerberater meinte zu mir, das gilt auch für den Kauf von Bestandswohnungen. Ich spiele gerade den Fall durch, eine Eigentumswohnung zu kaufen (Bestand). Kann ich dafür auch die degressive Abschreibung nutzen?


    Herzlichen Dank im voraus für sachdienliche Hinweise.


    Vg Marc

  • Ein Steuerberater meinte zu mir, das gilt auch für den Kauf von Bestandswohnungen.

    Dann sollte der alles noch einmal gründlich durchlesen, bevor er solche "Ratschläge" gibt, die ihn bei richtigen Kunden echtes Geld kosten können.


    Wachstumschancengesetz: Degressive AfA für Wohngebäude kommt | Immobilien

    Bitte keine Links zu Fremdanbietern. Der Buhl-Steuer-Ratgeber gibt da ausreichend Lesestoff zu: Was bringt das Wachstumschancengesetz?

  • Herzlichen Dank für die Kommentierung. Daraus schließe ich zunächst, dass die Behauptung nicht zutreffend war. Ich prüfe die Details ggf. noch einmal mit einem Steuerberater, der im Bereich Vermietung spezialisiert ist. Herzliche Grüße!

  • Daraus schließe ich zunächst, dass die Behauptung nicht zutreffend war. Ich prüfe die Details ggf. noch einmal mit einem Steuerberater, der im Bereich Vermietung spezialisiert ist.

    Zitat

    (5a) 1Bei Gebäuden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) angewendet wird, soweit sie Wohnzwecken dienen und vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, kann statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen nach Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags erfolgt. 2Als Beginn der Herstellung gilt das Datum in der nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften einzureichenden Baubeginnsanzeige. 3Sollten landesrechtlich im Einzelfall keine Baubeginnsanzeigen vorgeschrieben sein, hat der Steuerpflichtige zu erklären, dass er den Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde freiwillig angezeigt hat.


  • Hallo liebes Forum,


    der Bundesrat hat soeben das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit kommt die degressive Abschreibung auf Neubauwohnungen.

    "soeben" ist etwas weit gedehnt - wurde ja schon Ende März im Bundesgesetzblatt verkündet!


    Im Übrigen kann ich mir meinen Vorrednern nur anschließen - die Begünstigung soll den Bau von Wohnungen fördern.