Wo dokumentiere ich Einnahmen aus Pensionskasse nach § 22 Nr. 5 EStG

  • Hallo & Guten Tag,


    ich habe von meiner Pensionskasse im Dezember 2023 einen Teil-Rückkauf erhalten und weiß nun nicht, wo ich diese Einnahmen dokumentieren muss. Die Pensionskasse schreibt, dass die Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern ist. Kann mir jemand helfen, wo bzw. wie ich diese Angaben in der Steuererklärung angebe?


    Der Teil-Rückkauf war nur möglich, da ich die Pensions-Versicherung meines ehemaligen Arbeitgebers privat weitergeführt (weitergezahlt) habe. Alle anderen Beträge der Versicherung sind erst bei Renteneintritt auszahlbar.


    Vielen Dank für eine mögliche Unterstützung hier im Forum.


    Karo66

  • ich habe von meiner Pensionskasse im Dezember 2023 einen Teil-Rückkauf erhalten und weiß nun nicht, wo ich diese Einnahmen dokumentieren muss.

    Das siehst Du doch auch aus der Leistungsmitteilung. Ansonsten einfach für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren und mit Deiner Software, welche auch immer, abrufen und beistellen lassen.


    Die Pensionskasse schreibt, dass die Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern ist. Kann mir jemand helfen, wo bzw. wie ich diese Angaben in der Steuererklärung angebe?

    Das sollte jede Steuersoftware mit Angabe des Stichworts "§ 22 Nr. 5 EStG" in der Programmhilfe/suche beantworten. In der Buhl-Software z.B. oben rechts zu finden.