Hallo & Guten Tag,
ich habe von meiner Pensionskasse im Dezember 2023 einen Teil-Rückkauf erhalten und weiß nun nicht, wo ich diese Einnahmen dokumentieren muss. Die Pensionskasse schreibt, dass die Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern ist. Kann mir jemand helfen, wo bzw. wie ich diese Angaben in der Steuererklärung angebe?
Der Teil-Rückkauf war nur möglich, da ich die Pensions-Versicherung meines ehemaligen Arbeitgebers privat weitergeführt (weitergezahlt) habe. Alle anderen Beträge der Versicherung sind erst bei Renteneintritt auszahlbar.
Vielen Dank für eine mögliche Unterstützung hier im Forum.
Karo66