Erfindervergütung von früherem AG, zurzeit arbeitslos: welche Berufsgruppe angeben?

  • Hallo Experten,

    ich war im vergangenen Jahr arbeitslos, habe aber von meinem früheren Arbeitgeber eine nachträgliche Erfindervergütung erhalten und auch eine entsprechende Lonsteuerbescheinigung erhalten für den Bescheinigungszeitraum 01.01-31.07., obwohl ich ja gar nicht mehr dort beschäftigt war. Welche Berufsgruppe muss ich hier jetzt eintragen? "Angestellter" (weil sich die Nachzahlung auf mein früheres Angestelltenverhältnis bezieht), oder "Kurzfristig Beschäftigter" (weil die Beschäftigung (0 Tage) 18 zusammenhängende Kalendertage nicht überschritten hat. Oder sonst etwas? Ist das überhaupt relevant bei einem Betrag von ein paar Hundert Euro?

    Vielen Dank!

  • Welche Berufsgruppe muss ich hier jetzt eintragen? "Angestellter" (weil sich die Nachzahlung auf mein früheres Angestelltenverhältnis bezieht)

    So ist es. Und etwaige Prüfhinweise ggf. als ok bestätigen.