Steuerklasse 6 bei nachträglicher Gehaltsabrechnung vom alten AG

  • Moin,


    ich habe bei meinem altern Arbeitgeber zum 30.08.2023 gekündigt und meinen neuen Job beim neuen AG zum 01.09.2023 angetreten.

    Ich bin seit 2015 in der Steuerklasse 3. Auch der neue Arbeitgeber hat seit meiner Anstellung jede Gehaltsabrechung korrekt in 3 abgerechnet.


    Ich habe dann plötzlich im Septembe rnoch eine Gehaltsabrechnung vom alten AG erhalten. hier war ein noch zu zahlendes 13. Monatsgehalt offen, wass dann ausgezahlt wurde.

    Das Phänomen: Der alte AG hat hier nun nicht mehr in Steuerklasse 3 abgerechnet, sondern in Steuerklasse 6. Auch in der nachträglichen Lohnsteuerbescheinigung für diesen Monat September wurde vom alten AG die Steuerklasse 6 angesetzt und ich als kurzfristig Beschäftigter deklariert. Wie kann ich das in der Einkommenssteuererklärung (ich nutze die Buhl Software) wieder geradeziehen und dadurch vermeiden, dass ich auf den höheren Abzügen sitzenbleibe?


    Danke für jede Hilfe :thumbsup:

  • Alle erteilten Lohnsteuerbescheinigung sind so 1:1 einzugeben. Bestenfalls über den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) vorgehen.


    Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen, denn das Thema der Nachzahlungen durch frühere Arbeitgeber haben wir schon sehr oft behandelt.

  • Der alte Arbeitgeber konnte auch nicht anders abrechnen. Der neue AG hat sich als Hauptarbeitgeber gemeldet (über ElStAM-Meldungen), damit ist die Steuerklasse 3 bei ihm und für andere nicht mehr anwendbar. Diese bekommen per ElStAM (die frühere Lohnsteuerkarte) die Klasse 6 gemeldet und mit dieser gemeldeten Klasse müssen sie abrechnen.

    Der Ausgleich erfolgt mit dem Einkommensteuerbescheid, in dem die Steuerklassen bekanntlich keine Rolle mehr spielen.