Angabe von freiberuflicher Nebentätigkeit?

  • Moin,

    In Anbetracht der anstehenden Lohnsteuererklärung des Jahres 2023 habe ich einige Fragen.


    Ich möchte den Sachverhalt schildern.


    Ich arbeite als Festangestellter Mediziner und habe meinen Arbeitgeber gebeten einer Nebentätigkeit nachzugehen. Diesem Wunsch kam mein Arbeitgeber nach.


    Ich habe zusätzliche Honorardienste in Kurzanstellung übernommen. Für diese Tätigkeit wurde ebenfalls ebenfalls Abzüge für Sozialversicherung, etc. Vom anderen Arbeitgeber abgeführt.



    Bei einer weiteren Tätigkeit bin ich einmalig (48h) als Notarzt, ebenfalls auf Honorarbasis, tätig gewesen. Hier wurde mir der komplette verhandelte Betrag ohne Abgaben ausgezahlt.



    Die Notärztliche Tätigkeit war am 30.12/31.12. als 48 Stunden Dienst. Ich habe per Definition noch 7 Stunden im Jahr 2024 gearbeitet. Die Rechnung habe ich auch erst im Jahr 2024 gestellt ebenso wie ich die Zahlung erhalten habe.


    Gebe ich diese Tätigkeit 2023 an oder der Steuererklärung dem Jahr 2024 zugehörig?



    Wie gebe ich die beiden Nebentätigkeiten an?


    Soll ich diese als Freiberufliche Tätigkeit rückwirkend melden?



    Ich freue mich von Ihnen zu hören.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich habe zusätzliche Honorardienste in Kurzanstellung übernommen. Für diese Tätigkeit wurde ebenfalls ebenfalls Abzüge für Sozialversicherung, etc. Vom anderen Arbeitgeber abgeführt.

    Also Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, für welche die AG sicherlich auch Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt und dem FA elektronisch übermittelt haben.


    Du solltest Dich für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) nutzen.


    Die Notärztliche Tätigkeit war am 30.12/31.12. als 48 Stunden Dienst. Ich habe per Definition noch 7 Stunden im Jahr 2024 gearbeitet. Die Rechnung habe ich auch erst im Jahr 2024 gestellt ebenso wie ich die Zahlung erhalten habe.

    Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit interessiert nicht, wann Du gearbeitet hast, sondern wann Dir das Honorar zugeflossen ist (§ 11 EStG Zufluss-/Abflussprinzip). Die Einkünfte werden im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechung (EÜR) ermittelt.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Angabe von Freiberuflicher Nebentätigkeit??“ zu „Angabe von freiberuflicher Nebentätigkeit?“ geändert.