Hallo,
ich habe seit vielen Jahren nebenberuflich Einkommen als freier Musiker und seit 3 Jahren auch als freier Videograf und nehme dafür die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Mir ist bewusst, dass ich mit beiden Einkunftsarten gemeinsam unter den 22.000€ bleiben muss, um weiterhin als Kleinunternehmer zu gelten. Das ist bisher auch der Fall.
Allerdings habe ich auch noch Einkünfte aus einer Beteiligung an einer GbR (eine Band). Die GbR ist seit diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Werden meine Einkünfte aus dieser GbR nun auch zur Summe addiert, die 22000€ nicht überschreiten darf und ich muss für meine beiden erstgenannten Tätigkeiten auch Umsatzsteuer ausweisen?