Verbuchen von Auslandsrechnungen

  • Hallo miteinander,


    ich wüsste gerne, wie man in folgenden Beispielfällen bucht. Da ich mehrere Informationen im Netz fand, die einander bestätigen aber auch widersprechen, brauche ich hier kurz eure Hilfe für die Wissensaneignung. Was wäre korrekt?


    1. Beispiel:


    Man erhält eine Rechnung Dienstleistung Niederlande (Beispiel Webhosting der eigenen Webseite) Netto:


    4925 an 1200 (Steuersatzauswahl: Umsatzsteuer §13b UStG 19% EU-Unternehmen)

    oder

    3123 an 1200 (Steuersatzauswahl: Umsatzsteuer §13b UStG 19% EU-Unternehmen)


    2. Beispiel:


    Man erhält eine Rechnung Dienstleistung Niederlande (Beispiel Webhosting der eigenen Webseite) Brutto. Der Dienstleister will vergangene Rechnung nicht berichtigen, trotz das man UST-ID nachreichte:


    4925 an 1200 (Steuersatzauswahl: Keine Vorsteuer) - Der Bruttorechnungsbetrag wird als in Netto umgewandelt (Bsp: 100 € + 19% UST= 119 € Brutto wird zu 119€ Netto)


    3. Beispiel:


    Man erhält eine Rechnung Ware Niederlande (Beispiel – Grafikkarte 100 € weil die alte kaputt ging) Netto:


    0480 an 1200 (Steuersatzauswahl: Umsatzsteuer §13b UStG 19% EU-Unternehmen)

    oder

    3425 an 1200 (EU UST 19% mit VST-Abzug 19%)


    4. Beispiel:


    Man erhält eine Rechnung Dienstleistung Australien (Beispiel Grafikabonnement) netto, jedoch mit EU-UST-ID (Beispiel: EU12345678)


    4806 an 1200 (Steuersatzauswahl: Umsatzsteuer §13b UStG 19% EU-Unternehmen)


    5. Beispiel:


    Man erhält eine Rechnung Dienstleistung USA (Beispiel Onlinekurs zum Grafikprogramm) Netto:


    4806 an 1200 (Steuersatzauswahl: Keine Vorsteuer)



    Würde mich sehr freuen, anhand der Beispiele korrekt zu buchen. Vielen Dank.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Mehrere Fragen zu verbuchen von Auslandsrechnungen“ zu „Verbuchen von Auslandsrechnungen“ geändert.
  • Deine Fragen zeigen nur, dass du dringend Rat bei einer zur Steuerberatung befugten Person suchen solltest.

    Der § 13b UStG ist komplex, ob du beim Lesen deine Fragen selber beantworten kannst, bezweifle ich.


    Grundsätzlich: der § 13b UStG ist anzwenden, gleichgültig, was auf der Rechnung steht. Er gilt für Einfuhren (z.B. deine Festplatte) und für sonstige Leistungen aus EU- und Drittländern (Australien, USA). Wenn auf einer Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hat man Pech, denn die Vorsteuer darf nicht gezogen werden (weil nicht nach dem deutschen UStG geschuldet), aber § 13b ist zwingend auf den Bruttobetrag (geschuldete Gegenleistung) zu berechnen.

    Bei Waren aus der EU gilt ein anderer Steuerschlüssel, da dies in einer anderen Zeile der UStVA/UStE auszuweisen ist.


    Welches Konto man verwendet, hängt davon ab, wofür die Ware/Dienstleistung verwendet wird. Sieh dir für die Zuordnung an, wie die Konten klassifiziert sind. Dann kannst du entscheiden, ob eher Klasse 3 oder Klasse 4 verwendet werden sollte.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Würde mich sehr freuen, anhand der Beispiele korrekt zu buchen.

    Bitte keine derartigen Sammelthreads mit 1., 2. 3. einstellen, damit die Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Ich schließe den Thread daher.


    Die grundsätzliche Vorgehensweise wurde Dir ja erläutert. Ansonsten bitte auch einmal forenübergreifend nach dem Thema suchen und lesen. Da gibt es eigentlich nichts, was dem Grundnach nicht schon beantwortet wurde. Und wenn dann wirklich noch eine Frage offenbleibt, bitte für jedes Problem einen eigenen Thread mit konkreter Beschreibung des tatsächlichen Sachverhaltes einstellen.


    Deine Fragen zeigen nur, dass du dringend Rat bei einer zur Steuerberatung befugten Person suchen solltest.

    Das sehe ich ebenso.