Werbungskosten: Neues Laptop absetzen trotz Arbeitslosigkeit

  • Guten Tag Zusammen,

    ich bin seit dem 01.12.23 arbeitslos und habe mir am 7.12.23 einen Laptop gekauft da mein alter Rechner defekt war.

    Darf ich den Rechner in den Werbungskosten angeben?

    Wenn ja - muss ich die Kosten aufteilen (privat und "beruflich" - also Kommunikation mit dem Arbeitsamt, Bewerbungen schreiben, Jobsuche, ...)

    Danke vorab

    Uschi

  • Darf ich den Rechner in den Werbungskosten angeben?

    Natürlich, sofern er beruflich genutzt wird. Ggf. auch als vorweggenommene Werbungskosten.


    Wenn ja - muss ich die Kosten aufteilen (privat und "beruflich" - also Kommunikation mit dem Arbeitsamt, Bewerbungen schreiben, Jobsuche, ...)

    Selbstverständlich musst Du eine ggf. vorhandene private Mitveranlassung/-nutzung abgrenzen. Im Zweifel 50:50. In jedem Fall ist dem FA die berufliche Veranlassung detailliert zu begründen.


    Das kannst Du aber eigentlich auch jeder Steuersoftware so entnehmen und natürlich der Forumssuche.