Guten Tag Zusammen,
ich bin seit dem 01.12.23 arbeitslos und habe mir am 7.12.23 einen Laptop gekauft da mein alter Rechner defekt war.
Darf ich den Rechner in den Werbungskosten angeben?
Wenn ja - muss ich die Kosten aufteilen (privat und "beruflich" - also Kommunikation mit dem Arbeitsamt, Bewerbungen schreiben, Jobsuche, ...)
Danke vorab
Uschi