Zweitstudium Daten übernehmen

  • Hallo,


    auch nach längerer Suche konnte ich leider keinen hilfreichen Beitrag finden, deshalb versuch ich es jetzt auf diesem Wege.


    Also, ich hab letztes Jahr ganz normal meine Steuererklärung abgegeben und hat meines Erachtens nach auch alles geklappt. Seit April 2022 befinde ich mich in einem Zweitstudium. Somit habe ich letztes Jahr auch versucht alles richtig einzutragen. Ich hatte zwei kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt und versucht alles passend in die Zeile Ausgaben (Werbungskosten) einzufügen. Ich blick da nicht ganz durch und ich hatte auch nirgends einen Vermerk auf meinem Steuerbescheid gesehen, als dass das Finanzamt meine eingetragenen Kosten anerkennt bzw. dass ich diese gegenrechnen kann sobald ich fertig bin und arbeite.


    Nun bin ich ja aktuell dabei die Steuer für 2023 zu erledigen. Habe meine Daten übernehmen lassen und jetzt werden mir die eingetragenen Kosten (die, die ich letztes Jahr als Werbungskosten eingetragen habe) angezeigt mit dem guten roten Ausrufezeichen.


    Meine Fragen:


    1. Hat das Finanzamt meine Ausgaben für das Zweitstudium also nicht anerkannt? Einfach weil dazu nichts steht auf dem Steuerbescheid.

    -> Dadurch: Wenn das Finanzamt das nicht anerkannt hat (oder evtl. hab ich nen Fehler gemacht?), kann ich die Kosten dann dieses Jahr nochmal übernehmen und so bestätigen?


    Müsste meines Wissens nach ja 4 Jahre rückwirkend möglich sein...


    Ich hatte die Kosten bei Fortbildungen eingetragen. Müsste doch richtig gewesen sein an sich oder nicht?


    Hilfreiche Antworten wären wirklich top weil ichs gerade garnicht mehr blicke:/


    Danke!!!

  • Ich blick da nicht ganz durch und ich hatte auch nirgends einen Vermerk auf meinem Steuerbescheid gesehen, als dass das Finanzamt meine eingetragenen Kosten anerkennt bzw. dass ich diese gegenrechnen kann sobald ich fertig bin und arbeite.

    Das ist fast nicht möglich. Sieh dir die Berechnung im Steuerbescheid an, dort stehen die Werbungskosten in Summe. Wenn dies mit deiner Aufstellung übereinstimmt, hat das FA alles anerkannt. Wenn es Abweichungen gibt, stehen hierzu die Erläuterungen am Ende des Bescheides. Diese muss man natürlich lesen.

    "Gegenrechnen" bedeutet wahrscheinlich Verlustvortrag. Dazu müsstest du einen gesonderten Bescheid erhalten haben, sonst gibt es nichts zum "Gegenrechnen" in der Zukunft.

    Nun bin ich ja aktuell dabei die Steuer für 2023 zu erledigen. Habe meine Daten übernehmen lassen und jetzt werden mir die eingetragenen Kosten (die, die ich letztes Jahr als Werbungskosten eingetragen habe) angezeigt mit dem guten roten Ausrufezeichen.


    Meine Fragen:


    1. Hat das Finanzamt meine Ausgaben für das Zweitstudium also nicht anerkannt? Einfach weil dazu nichts steht auf dem Steuerbescheid.

    -> Dadurch: Wenn das Finanzamt das nicht anerkannt hat (oder evtl. hab ich nen Fehler gemacht?), kann ich die Kosten dann dieses Jahr nochmal übernehmen und so bestätigen?

    Das hat nichts mit dem Bescheid vom Finanzamt zu tun, denn dieser wird nicht übernommen! Lies die Anmerkungen zu den einzelnen Punkten. Übernehmen kann man, aber eben dann auch prüfen, ob die Werte stimmen.

    Nein, Kosten eines Jahres kann man nicht noch einmal im nächsten Jahr ansetzen - es gilt das ganz strikte Zahlungsprinzip, lies hierzu § 11 EStG (Student kommt vom lateinischen studere = sich bemühen um).

  • Also, ich hab letztes Jahr ganz normal meine Steuererklärung abgegeben und hat meines Erachtens nach auch alles geklappt. Seit April 2022 befinde ich mich in einem Zweitstudium. Somit habe ich letztes Jahr auch versucht alles richtig einzutragen. Ich hatte zwei kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt und versucht alles passend in die Zeile Ausgaben (Werbungskosten) einzufügen. Ich blick da nicht ganz durch und ich hatte auch nirgends einen Vermerk auf meinem Steuerbescheid gesehen, als dass das Finanzamt meine eingetragenen Kosten anerkennt bzw. dass ich diese gegenrechnen kann sobald ich fertig bin und arbeite.

    Das FA begründet nicht, was es anerkennt, sondern ausschließlich, was ggf. warum nicht anerkannt wurde. Und für einen Verlustrücktrag/-vortrag i.S.d. § 10d EStG ist nur und ausschließlich ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte relevant. Und ob sich dieser trotz der Einnahmen aus den Beschäftigungsverhältnissen ergeben hat, siehst Du, wie alles andere auch, aus der Steuerberechnung der Software und Deinem aus Deinen Angaben resultierenden Steuerbescheid.


    Dadurch: Wenn das Finanzamt das nicht anerkannt hat (oder evtl. hab ich nen Fehler gemacht?), kann ich die Kosten dann dieses Jahr nochmal übernehmen und so bestätigen?

    Man kann nichts in einen anderen Veranlagungszeitraum "übernehmen". Die ausgaben sind in dem Veranlagungszeitraum geltend zu machen, in dem sie bezahlt wurden (§ 11 EStG).


    Hilfreiche Antworten wären wirklich top weil ichs gerade garnicht mehr blicke:/

    Vielleicht wäre ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe bzw. auch ein Lohnsteuer-Hilfeverein der bessere Ansprechpartner für Dich.