Wo noch anzurechnende Quellensteuer eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich halte norwegische Aktien, für dich im Jahr 2023 erstmals Dividenden erhalten habe. Meine Depotbank zieht sowohl die volle norwegische Quellensteuer in Höhe von 25% ab sowie mit dem gleichen Betrag die deutsche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%. Eine direkte Verrechnung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wird von Seiten Depotbank abgelehnt, da es zwei Wege zur Erstattung der Quellensteuer gibt und dies der Dividendenberechtigte selbst entscheiden muss. Auf der Jahressteuerbescheinigung erscheint daher auch nichts in der "Zeile 41 Anlage KAP Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer", obwohl diese entstanden ist.


    Die Depotbank teilte mir ferner mit, der einfachste Weg zur Erstattung der Quellensteuer sei es, auf Basis des DBA sich von Norwegen 10% der Quellensteuer erstatten zu lassen. Die restlichen 15% könne man über die Steuererklärung als geltend machen. Als Nachweis dienen die Dividendenabrechnungen, daraus kann man die 15% leicht berechnen.


    Allerdings erschließt sich mir nicht, wie ich das in WISO Steuer erfasse. Ich könnte das über die Maske des Jahressteuerbescheids der Depotbank einfach den berechneten Betrag in Zeile 41 ergänzen. Bei einer Nachprüfung würden aber die Angaben mit der Jahressteuerbescheinigung nicht übereinstimmen. Was ist daher der richtige Weg? Gibt es noch eine andere Erfassungsmöglichkeit für Zeile 41 Anlage KAP?


    Vielen Dank.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wo noch anzurechnende Quellensteuer eintragen“ zu „Wo noch anzurechnende Quellensteuer eintragen?“ geändert.
  • Die restlichen 15% könne man über die Steuererklärung als geltend machen. Als Nachweis dienen die Dividendenabrechnungen, daraus kann man die 15% leicht berechnen.

    Errechnen ist nicht, die müssen explizit ausgewiesen sein.


    Allerdings erschließt sich mir nicht, wie ich das in WISO Steuer erfasse.

    Quellensteuer geht über die Anlage AUS.