Rentenanpassungsbetrag berechnen / nachrechnen

  • Hallo Expertinnen und Experten,

    ich erstelle gerade die Steuererklärung meiner Mutter zusammen mit ihr und habe versucht, den auf der Renteninfo ausgewiesenen Rentenanpassungsbetrag nachzuvollziehen.

    Sie ist 1999 in Rente gegangen.

    Laut Internet-Recherche lautet die Formel:

    "Rentenanpassungsbetrag für das Jahr 2022" = "Rente im Jahr 2022" MINUS "Rente im Jahr 2006"

    Kann mir jemand sagen, ob diese Formel "immer" stimmt oder was es dabei zu berücksichtigen gibt?

    Leider komme ich auf eine andere Zahl, als auf der Renteninfo steht :( .

    Bei der Rentenversicherung habe ich inzwischen einige Mal angerufen und mit verschiedenen Service-Mitarbeitern und Sachbearbeitern / Rentenberatern gesprochen. Von denen konnte mir niemand sagen, wie der Rentenanpassungsbetrag berechnet wird. Man verlässt sich wohl darauf, dass der Computer immer richtig rechnet.

  • Laut Internet-Recherche lautet die Formel:

    "Rentenanpassungsbetrag für das Jahr 2022" = "Rente im Jahr 2022" MINUS "Rente im Jahr 2006"

    Kann mir jemand sagen, ob diese Formel "immer" stimmt ...

    M.E. nein. Bei älteren Renten ist m.E. von dem Rentenbetrag 2005 auszugehen (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG). Ansonsten von dem ersten vollständigen Rentenjahr. Und bei bestimmten Rentenanpassungen ist eben u.U. eine Neuberechnung des steuerfreien Anteils vorzunehmen.

    Leider komme ich auf eine andere Zahl, als auf der Renteninfo steht :( .

    Diese ist zwingend zu nehmen und wird auch vom FA genommen.


    Man verlässt sich wohl darauf, dass der Computer immer richtig rechnet.

    Was ich ebenfalls machen würde.

  • Leider komme ich auf eine andere Zahl, als auf der Renteninfo steht

    Man muss bei Frauen berücksichtigen, dass hier in der Regel Kindererziehungszeiten ein Rolle spielen. Da hat es sowohl 2014 wie auch 2019 eine

    Neuberechnung für die vor 1992 geborenen Kinder gegeben. 2014 wurde die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von

    1 Jahr auf zwei Jahre heraufgesetzt. 2019 dann auf zweieinhalb Jahre. Das hat eine Neuberechnung der Ausgangsbeträge zur Folge gehabt.

  • Leider komme ich auf eine andere Zahl, als auf der Renteninfo steht

    Man muss bei Frauen berücksichtigen, dass hier in der Regel Kindererziehungszeiten ein Rolle spielen. Da hat es sowohl 2014 wie auch 2019 eine

    Neuberechnung für die vor 1992 geborenen Kinder gegeben. 2014 wurde die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von

    1 Jahr auf zwei Jahre heraufgesetzt. 2019 dann auf zweieinhalb Jahre. Das hat eine Neuberechnung der Ausgangsbeträge zur Folge gehabt.

    Sagt das Programm ja auch schon. Und wenn man evtl. von Teil-EU in Voll-EU kommt, ist man mit Folgerente etc. eh mit dem Rechnen raus. Man kann es eigentlich nur glauben.


    Bei der Rentenversicherung habe ich inzwischen einige Mal angerufen und mit verschiedenen Service-Mitarbeitern und Sachbearbeitern / Rentenberatern gesprochen. Von denen konnte mir niemand sagen, wie der Rentenanpassungsbetrag berechnet wird. Man verlässt sich wohl darauf, dass der Computer immer richtig rechnet.

    So ist es in der Tat.