Aufteilung der laufenden Betriebskosten (Gas+Wasser) im teilweise selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • Hallo liebes Forum, ich versuche gerade folgendes Problem zu lösen. In einem Zweifamilienhaus fallen Gas und Wasserkosten für das gesamte Gebäude an. Eine Wohnung nutze ich selber, die andere ist vermietet. Die genaue Abrechnung erfolgt erst später im Folgejahr und liegt für das Steuerjahr noch nicht vor. Es wird über Wasseruhren und Wärmemengezähler abgerechnet. Ich weiß also vor der Jahresabrechnung der Heizkosten noch nicht, wie die Verteilung zwischen dem Mieter und mir aussehen wird. Ich finde keine klare Regel, ob ich hier und wie schätzen darf/soll oder ich erst mit Vorliegen der Abrechnung und dem korrekten Verteilschlüssel die Erklärung abgeben kann. Wo und wie ich das in WisoSteuer eingeben kann ist mir klar. Kann mir hier jemand helfen? Lieben Dank schon mal im Voraus. Michael

  • Ich finde keine klare Regel, ob ich hier und wie schätzen darf/soll oder ich erst mit Vorliegen der Abrechnung und dem korrekten Verteilschlüssel die Erklärung abgeben kann.

    Das hat aber doch nichts mit Steuerrecht zu tun, sondern vielmehr mit dem Mietrecht. Von daher bist Du hier im Unterforum doch komplett falsch.


    Wo und wie ich das in WisoSteuer eingeben kann ist mir klar.

    Womit es dann ja mit Steuerfragen gar nichts zu tun hat und nur Mietrecht und daraus resultierende Abrechnungen betrifft.

  • Hallo miwe4,

    Dank für die Antwort. Ich hätte vielleicht etwas deutlicher schreiben sollen, bei welcher steuerlichen Eingabe ich bin. Es geht um die Anlage V+V. Hier kann ich die im Steuerjahr gezahlten Beträge für z.B. Gas als laufende Kosten geltend machen. Auf diese Stelle bezieht sich meine Frage. Wollte dieses Jahr einfach nicht so lange mit der Erklärung warten, bis die letzte Abrechnung eingetrudelt ist. Ist also nur Steuerrecht und nicht Mietrecht.

    Gruß Michael

  • Dann verstehe ich das Problem erst recht nicht. Es gilt insoweit doch zwingend das Zufluss-/Abfluss-Prinzip des § 11 EStG. Und die tatsächlich vereinnahmten und verausgabten Beträge stehen doch fest.


    Im Übrigen unterstützt dabei doch jede Steuersoftware, gleich welche Du auch nutzen magst.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Aufteilung der laufenden Betriebskosten (Gas+Wasser) im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus“ zu „Aufteilung der laufenden Betriebskosten (Gas+Wasser) im teilweise selbstgenutzten Zweifamilienhaus“ geändert.
  • Hallo erneut. Ich bezahle das Gas für das ganze Haus, in dem ich selber wohne. Für die Vermietung ist somit nur ein Teil dieses Betrages anzusetzen. Wie hoch dieser prozentual ist, weiß ich erst, wenn ich die Abrechnung erstellt habe. Dann kann ich das auch angeben. Die Abrechnung ist leider etwas kompliziert und aufwendig, da keine einfache Wärmemengenzählung möglich ist sondern eine Mischrechnung erfolgt. Sollte meine Annahme falsch sein, dass ich nicht die gesamte Abschlagszahlung geltend machen kann, bitte ich um Korrektur. Ansonsten bleibt die Frage, ob ich schätzen darf oder die Abrechnung abwarten muss.

    Gruß Michael

  • Ansonsten bleibt die Frage, ob ich schätzen darf oder die Abrechnung abwarten muss.

    Eben genau so:

    Die Abrechnung ist leider etwas kompliziert und aufwendig, da keine einfache Wärmemengenzählung möglich ist sondern eine Mischrechnung erfolgt.