Brennstoffmenge bei Rechnungserfassung

  • Hallo,

    Wozu ist die Angabe der Brennstoffmenge in diesem Feld bei der Rechnungserfassung nötig ?

    Ich habe verschiedene Mengen hier probehalber eingegeben, aber es verändert die Abrechnung in keinster Weise.

    Die Brennstoffmenge errechnet doch das Programm aus den eingegebenen Zählerständen.

    In meinem Fall Wärmepumpe mit Zähler in Kw/h.

    Der Verbrauch der eingegeben Zählerstände wird auch korrekt in HK-Abrechnung errechnet.

    Also kann ich doch dieses Feld ignorieren, ODER ??? :/



    Grüße von der Nordsee.

    Rainer

  • Die Brennstoffmenge errechnet doch das Programm aus den eingegebenen Zählerständen

    Das ist aber ein gewaltiger Fehler, denn du meinst die Wärmemengenzähler, und die berechnen nur den Wärmeverbrauch in der jeweiligen Wohnung. Um aber das eine mit dem anderen zu verrechnen, musst du den Brennstoffverbrauch den von der Wärmepumpe nehmen und vermutlich mit dem COP 4 malnehmen, damit du dann diesen als Verbrauch eingibst und die dir berechnete Stromkosten in kWh dann als "Brennstoffkosten" eintragen.


    Du verwechselst hier das eine mit dem anderen. Bitte nehme die berechneten kWh in der Rechnung mal die COP Zahl 4 (außer du hast an der WP ein entsprechendes Messgerät?) und dann wirst du sehr schnell eine Änderung sehen.

  • In der Rechnung die Kosten eintragen

    und in der Heizung die erzeugte Energie der Wärmepumpe

    Die erzeugte Energie der Wärmepumpe wird über das

    Info Menü ausgelesen und in Erzeugte Energie eingetragen.

    Ein COP kann zwischen 2 und 4 sein und ungenau damit zu rechnen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ich habe einen Wärmemengenzähler an der WP. Die misst die Wärmemenge des gesamten Hauses.

    Dazu hat Jede Wohnung einen eigenen Wärmemengenzähler.

    Die Brennstoffmenge ergibt sich aus den Stromkosten, die ich als Kostenart Brennstoffkosten erfasst habe. (siehe Bild)

    Die kann ich ebenfalls an der WP ablesen.

    Das wird auch alles korrekt abgerechnet.

    Meine Frage war, ob ich das markierte Feld (siehe meine ursprünglich Frage) ausfüllen muss.

    Ich habe jetzt noch einmal hier total verrückte Zahlen eingegeben.

    An der Abrechnung ändert sich nichts . :/

    Wofür ist dieses Feld ???

  • Wie lautet dein Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten, 1.1.-31.12. oder wie du bei der Eingabe der Stromrechnung angegeben hast, 16.7.22-15.7.23, was schon ein ungewöhnlicher Abrechnungszeitraum wäre.


    Das solltest du mal kontrollieren, denn sollte es so sein, dass dein "normaler" Abrechnungszeitraum das Abrechnungsjahr ist, dann müsste zwangsläufig ein Fehler auftreten.

  • Ich habe einen Wärmemengenzähler an der WP. Die misst die Wärmemenge des gesamten Hauses.

    Den Wert in Daten der Heizung eintragen.

    Wenn 2023 abgerechnet werden soll fehlt die Rechnung ab 16.7.23

    Die Rechnungen 16.7.22 - 15.7.23 und 16.7.23 - 15.7.24

    fallen in dem Gültigkeitszeitraum 1.1.23 - 31.12.23 und werden

    taggenau aufgesplittet

    Die Rechnung ist ohne kWh Verbrauch einzutragen, wie in meinem Beispiel.

    Dafür wird die Kostenart Wärmepumpenstrom angelegt.

    Der Wärmepumpenstrom wir nach der Heizkostendefinition umgelegt (Brennstoffkosten)

    In der Abrechnung erscheinen die Kosten als Brennstoffkosten.

    16.7.22-15.7.23, was schon ein ungewöhnlicher Abrechnungszeitraum wäre.

    Ist nicht ungewöhlich.

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  • werden

    taggenau aufgesplittet

    Bitte in die Heizkostenverordnung schauen. Es dürfen nur Kosten bzw. Verbrauchsdaten in dem Zeitrum des Abrechnungszeitraumes eingegeben werden. Bei den Nebenkosten wie Versicherung z. B., werden die Kosten taggenau abgerechnet, doch das DARF bei den Heizkostenabrechnungen NICHT vorgenommen werden.

    Übrigens, beim Hausverwalter geht das nicht.

  • doch das DARF bei den Heizkostenabrechnungen NICHT vorgenommen werden.

    Übrigens, beim Hausverwalter geht das nicht.


    Kann es sein, daß dies nicht sein DARF, das es im WISO Hausvermieter aber trotzdem funktioniert ?

  • Übrigens, beim Hausverwalter geht das nicht.

    Beim WISO-Vermieter geht das und das ist auch gut so.

    Ich brauche keine Exceltabelle, für eine Zwischenrechnung,


    Was ist da rechnerisch nicht in Ordnung ? Heizkostenverordnung mal außeracht.

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  • Das entspricht der Heizkostenverordnung von 12 Monaten

    Oha, ich hoffe nur, dass du eine solche Berechnung nicht wirklich machst. Ist dir das überhaupt klar, was du hier den Hilfesuchenden für Fehler angibst. Du willst die Heizkosten taggenau abrechnen, nicht zu glauben.

    Das was z.B. bei einer Versicherung geht, das kannst du doch nicht bei Heizkosten machen.


    Leider hat der Fragesteller nicht angegeben, welchen regulären Abrechnungszeitraum er hat, denn normalerweise geht der über das abzurechnende Jahr, denn z. B. Grundsteuer und Wasser und Müll werden zumindest so abgerechnet. Und wenn er einen Gaslieferanten hat, der so ein Zeitraum für die Abrechnung nimmt, davon gibt es leider viele, dann ist das so, dann muss er das entsprechend abrechnen.

    Sollte er tatsächlich den Zeitraum des Gaslieferanten auch für die Nebenkosten nutzen, dann braucht er nichts aufzuteilen, denn die Grundsteuer muss dann 2 x eingegeben werden, dass beide Zeiten zur Berechnung kommt, also taggenau.


    Und jetzt noch eine Info zu deiner Heizkosten "taggenau" abzurechnen, auch mit Excel geht das nicht direkt, denn das Heizungsjahr besteht zu 1.000 ‰ (auch Gradtagszahlentabelle genannt) und daher kann das NICHT über taggenau ausgerechnet werden (Januar hat 170 ‰, Mai, Juni und Juli haben zusammen nur 40 ‰) wie willst du das dann taggenau abrechnen.

    Also bitte, lass deine Vergleiche, die du scheinbar selbst bei deinen Abrechnungen umsetzt, wenn die Konstellation wie beim Fragesteller wäre. Ich kann es nicht glauben.

  • Dann mach mal eine Abrechnung mit dem WISO-Verwalter, wie in meinem Beispiel.

    Das bringt doch nur etwas, wenn der Fragesteller uns sagt, wie sein Abrechnungszeitraum für die Neben- und Heizkosten lautet, alles andere bringt nichts. Denn sollte er wirklich den "normalen" Neben- und Heizkostenabrechnungszeitraum wie angegeben haben, dann kann er die Heizkosten so eintragen. Nur das glaube ich nicht, daher ohne seine Info bringt eine weitere Vermutung nichts.

  • Der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12. 2023

    Was ist ARZ ? Bin eben Laie.


    Zusatzinfo: Ich habe eine ergänzende Rechnung der Pfalzwerke für den Zeitraum 15.7.23 bis 31.12.23.

    Zukünftig bekomme ich dann die Rechnung vom 1.1. -31.12. des Jahres. Das vereinfacht die Sache sicherlich.

  • Was ist ARZ

    Abrechnungszeitraum



    Der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12. 2023

    Und daher kannst du die Rechnung nicht so eingeben, wie du es gemacht hast. Denn da fehlen Werte bzw. sind nicht in deinem normalen ARZ aufgeführt.


    Ich habe eine ergänzende Rechnung der Pfalzwerke für den Zeitraum 15.7.23 bis 31.12.23.

    Genau, dann kannst du zumindest diesen Zeitraum eingeben. Jetzt musst du aus der ersten Rechnung alles was in 2022 angefallen ist herausrechnen und dann den Anteil vom 1.1.23 - 14.7.23 buchen. Dann wäre der Heizkostenzeitraum korrekt eingegeben.

    Nicht wie der Vorredner es macht, du solltest es so machen, dass es der Heizkostenverordnung entspricht. Meistens sind auf der Rechnung, die von einem in das andere Jahr geht, ein Verbrauch zum 31.12.22 - vermutlich auch bei dir - aufgeführt, daher kannst du den Verbrauch sowie die Kosten genau abtrennen, eine Tabelle zu erstellen ist dann nicht notwendig.

    Damit dürfte es in Zukunft keine Probleme mehr geben, wenn der WP-Strom vom 1.1.-31.12. erfolgt.

  • Genau, dann kannst du zumindest diesen Zeitraum eingeben. Jetzt musst du aus der ersten Rechnung alles was in 2022 angefallen ist herausrechnen und dann den Anteil vom 1.1.23 - 14.7.23 buchen. Dann wäre der Heizkostenzeitraum korrekt eingegeben.

    Was anderes buche ich auch nicht.

    Wo bleibt die Abrechnung vom WISO-Verwalter ?

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Und jetzt noch eine Info zu deiner Heizkosten "taggenau" abzurechnen, auch mit Excel geht das nicht direkt, denn das Heizungsjahr besteht zu 1.000 ‰ (auch Gradtagszahlentabelle genannt) und daher kann das NICHT über taggenau ausgerechnet werden (Januar hat 170 ‰, Mai, Juni und Juli haben zusammen nur 40 ‰) wie willst du das dann taggenau abrechnen.

    Das macht der Vermieter auf Knopfdruck

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Das macht der Vermieter auf Knopfdruck

    Beim HV braucht man das garnicht separat aufzulisten, dass macht es - wie übrigens auch beim Vermieter - automatisch. Nur beim Vermieter wird das - wie in deinem Bild - noch einmal ausgedruckt. Das braucht man eigentlich nicht.

    Wo bleibt die Abrechnung vom WISO-Verwalter ?

    Im Gegensatz zu dir nutze ich nicht eine Musterdatei, die du jedesmal nimmst (mit anderen Zeiträumen wie die Fragesteller angeben) sondern würde das mit realen Werten machen. Aber das brauche ich nicht, ich denke, dass ich das mit meinen Ausführungen deutlich darlegen konnte.


    Um es noch einmal zu verdeutlichen: Der Fragesteller hat jetzt angegeben, dass sein ARZ das Abrechnungsjahr ist, also 1.1.-31.12. Zum anderen hat er eine Art Proformarechnung für den Zeitraum bis zum 31.12.23 bekommen. Daher kann er diese zur Verbuchung des Verbrauchs und der Kosten einwandfrei übernehmen. Und da er die vom 2022-2023 hat und vermutlich dort die Abgrenzung zum 31.12.22 / 1.1.23 aufgeführt ist, kann man das, da dann auch die Kosten jeweils mit Verbrauch stehen, ohne Excel oder sonst etwas eintragen.


    Damit dürfte doch das Thema beendet sein.

  • Ok. Thema verstanden und abgehakt.


    Ich verstehe aber meine Heizkostenabrechnung nicht. Sie weicht doch erheblich von der geposteten Abrechnung von blumenmeer unter Antwort #9 ab.


    Bei mir fehlt z.B. die Rubrik " Anteil der Warmwasseraufbereitung an den Heizkosten"

    Wo wird das eingegeben ? (Ich kann an der WP die erzeugte Energie für Heizung und Warmwasser seperat ablesen)


    Ferner fehlt bei mit die Rubrik: " Ermittlung der Warmwasserkosten"




    Zu Feld "A" : Die Felder wurden korrekt übernommen. 6.354 kw/h produzierte Energie.

    Lt. Zähler an der WP 3809 kw/h Wärmemenge für Heizung und 2545 kw/h Wärmemenge für Warmwasser.

    Ergibt 6643 kw/h kumuliert.

    Stromkosten 1.091,49 €


    Zu Feld "B" : Das sind doch irre Werte, oder ?

    Ich habe irgendwo mal gelesen das es optimalerweise ca. 70 % Heizkosten und 30 % Warmwasserkosten sein sollten.


    Zu Feld "C" : Wie kommen die 956,19 € Warmwasserkosten zustande ? (Wasserrechnung betrug 742,68 €. Dieser Betrag wurde wurde korrekt in die NK-Abrechnung übernommen)


    Hoffentlich nerv ich euch nicht zu sehr.

    Gruß Rainer