Gilt eine beschützende Einrichtung als Einzelhaushalt

  • Hallo zusammen,


    mein Vater musste letztes Jahr Gesundheitsbedingt (PG3) in eine beschützende Einrichtung ziehen. Meine Mutter wohnt weiter am bisherigen gemeinsamen Wohnsitz. Im Abschnitt "Wohnsitz und Veranlagung 2023" wird die Frage gestellt ob "einen Teil des Jahres 2023 ein Einzelhaushalt geführt" wurde. Die beschützende Einrichtung ist ein Bereich mit mehreren Doppelzimmern mit Bad und Gemeinschaftswohnzimmer/-küche/-garten. Ich habe mich nun gefragt ob mein Vater jetzt einen Einzelhaushalt führt oder nicht.


    In der Hilfe heißt es

    Zitat

    Ein Einzelhaushalt wird geführt, wenn über die Räumlichkeiten alleine (z. B. eigene Wohnung) oder gemeinsam mit anderen (z. B. Wohngemeinschaft) bestimmt werden kann. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn keine weiteren Personen wirtschaftlich zum Haushalt beitragen.

    Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie "wenn keine weiteren Personen wirtschaftlich zum Haushalt beitragen" in Bezug auf die anderen Bereichsbewohner zu werten ist. Tragen sie durch die Heimkosten wirtschaftlich zum Haushalt bei?