Aufteilung Abrechnung Immobilie bei mehreren Eigentümern

  • Hallo an Alle,

    wir -3 Personen- haben ein Haus mit 4 Wohneinheiten.

    Person 1 +2 besitzen je 1/6 des Hauses.

    Person 2 besitzt 4/6 des Hauses.

    Wie konfigureiere ich Hausverwalter um eine korrekte Abrechnung

    der Eigentümerkosten zur Imobilie zu erhalten.

    Danke.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Aufteilgung Immobilie“ zu „Aufteilung Abrechnung Immobilie bei mehreren Eigentümern“ geändert.
  • wir -3 Personen- haben ein Haus mit 4 Wohneinheiten.

    Ich gehe davon aus, dass du eine WEG hast, denn andernfalls würde das ja nicht gehen. Und in einer WEG werden die Anteile nach MEA (Miteigentumsanteil) abgerechnet. Aufgrund der vertraglichen Gegebenheiten ist dies festgelegt worden. Das heißt, du musst die Anteile entsprechend in der Software eintragen. Meistens wird von 1.000 MEA ausgegangen (kann auch anders lauten) und du musst jeder Wohnung den Anteil eintragen.


    Mir ist etwas unklar, wenn du eine WEG abrechnen willst udn die Grundlagen nicht so klar sind, wie soll die WEG korrekt und rechtssicher abgerechnet werden.

  • errjot irrt, das ist keine WEG, sondern eine GbR und diese ist (zumindest seit 1.1.2024) die Eigentümerin! Damit gibt es keine gesonderten Eigentümerabrechnung für die Gesellschafter der GbR, sondern eine Abrechnung für die GbR. Diese verteilt dann im Rahmen der Steuererklärung (gesonderte und einheitliche Feststellung) auf die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile.

    Damit ist hier ein Eigentümer einzutragen, nämlich die GbR.

  • errjot es steht doch "des Hauses" (jeweils in Sechsteln), nicht je Wohneinheit. Das ist die klassische GbR (wie ich auch in einer bin, daher kenne ich diese Problematik sehr genau).

  • Das ist die klassische GbR (wie ich auch in einer bin, daher kenne ich diese Problematik sehr genau).

    Ich habe seit fast 10 Jahren so eine Konstellation mit den Eigentümer noch nicht gehabt. Also da du Wissender bist - und es schon 2 x angesprochen hast - kann du ihm ja jetzt helfen, dass er das korrekt anlegen kann. Du brauchst nur dein Wissen im anzugeben.

  • Steht doch schon in #3 - als Eigentümer steht die GbR (als quasi juristische Person wie auch eine KG, GmbH oder ähnliches hier stehen würde). Die Aufteilung auf die Gesellschafter erfolgt erst auf der Ebene der Steuererklärung - dort gibt es die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung.

  • Es ist ja schön, dass du das gemerkt hast, dass das eine solche Vorgabe sein mag. Du hast dich jetzt zum 3. Mal damit beschäftigt, mir (uns?) klar zu machen, dass das so wie du meinst vorliegt. Daran zweifele ich generell nicht. Nur sollte es jetzt einmal gut sein, dein Wissen mehrmals anzudeuten.


    Ich möchte dir nur noch zur Info geben, wie ich angefangen hätte.


    Meine Hilfe wäre gewesen, wobei er ein Problem hat (Einstellungen im Programm sind vielfach), denn man kann aus der Fragestellung nicht direkt erkennen, wo das Problem liegt, was hat er wie bereits eingerichtet. Und ich darf dir sagen, dass ich mich mit dem Programm sehr gut auskenne und sicherlich eine Lösung für ihn gefunden hätte, wenn es auch nicht bei dem ersten Versuch vermutlich nicht auf Anhieb funktionierte. Bei dem einen oder anderen Problem muss man mehrmals nachfragen um ans Ziel einer funktionierenden und rechtssicheren Abrechnung zu kommen.

  • Was ist hier eigentlich unverständlich? Als Eigentümer wird die GbR xyz eingetragen mit 100%, es gibt keine weiteren Eigentümer. Alles weitere spielt sich auf der im Programm nicht darstellbaren steuerlichen Ebene ab. Dazu kann man dann z.B. mit WISO Steuern (ich benutze die Windows.Version) erledigen (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einschließlich Anlage V und anderen benötigten Angaben.

    Im Hausverwalter gibt es - da nur ein Eigentümer - nichts zu verteilen, anders als bei einer WEG.

  • Hallo an Alle,

    Danke für alle Beiträge. Zur abschließenden Klärung: Vor dem Finanzamt firmieren wir als Grundstücksgemeinschaft.

    Mein Anliegen wurde somit geklärt, da es seitens der Verwaltersoftware also keine Möglichkeit gibt die gesamten Eigentümerkosten auf die jeweiligen Anteile unserer GGM zu verteilen. Diese müssen von mir somit also " im Nachgang von Hand " verteilt werden.

    Nochmals DANKE.

  • Eine Grundstückgemeinschaft ist wie eine GbR eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaftsform. Auch hier ist die Grundstückgemeinschaft als "eine" Eigentümerin im Programm zu behandeln und alles weitere spielt sich auf der Ebene der Steuererklärung ab (auch hier einheitliche und gesonderte Feststellung mit Gewinnermittlung für die Gemeinschaft gesamt und dann Verteilung über verschiedene Anlagen auf die einzelnen Beteiligten.


    Sieh dir einmal die Formulare hierzu an - entweder in WISO Steuer oder über das Elsterportal.