Hallo zusammen,
ich nutze WISO Steuer 2024 und sitze an der Lohnsteuer-Ermäßigung 2024. Mir wird ein Dienstwagen u.a. für die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen. Da mein AG die Einzelbewertung nicht anwendet und ich nicht die 0,03%-Pauschalmethode nutzen möchte (i.d.R. findet nur eine Fahrt ins Büro pro Woche statt), will ich nur die tatsächlichen Fahrten mit 0,002% versteuern. Dazu will ich mir ab Juni 2024 einen Freibetrag/Korrekturbetrag in meinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.
Jetzt lauten meine Fragen:
- Gibt es hierfür einen dedizierten Bereich in der Lohnsteuer-Ermäßigungs-Maske von WISO Steuer? Es sind ja keine Werbungskosten sondern negativer Arbeitslohn. In der Einkommenssteuer-Maske von WISO gibt es ja extra unter Lohnsteuerbescheinigung / Korrekturen den Bereich "Sollen die Privatfahrten mit dem Dienstwagen anders als beim Arbeitgeber besteuert werden?". Dies konnte ich in der Lohnsteuer-Ermäßigung nicht finden. Ich würde es ansonsten hilfsweise unter Werbungskosten / Sonstige Ausgaben erfassen und eine Aufstellung der voraussichtlichen Fahrten mit Korrekturbetrag anhängen.
- Was ist dann in der Maske „Ausgaben (Werbungskosten)“ / „Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)“ zu erfassen? Gar nichts mehr?
- Müssen auch alle weiteren für Ermäßigungen relevanten Punkte direkt mit angegeben werden (bspw. HO-Pauschale) oder reicht es diese nachträglich dann erst in der Steuererklärung geltend zu machen?
Vielen Dank schon mal!