Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Verlustvortrag: Für das Steuerjahr 2023 hatte ich sehr hohe Ausgaben für Fortbildungen. Ich war daneben ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt. Verrechnet man die Fortbildungskosten mit dem Arbeitslohn, lande ich schon unter meinem Freibetrag.
Nun besteht aber noch ein nicht unerheblicher, zum 31.12.2022 festgesetzter Verlustvortrag. Mir ist jetzt nicht klar, wie das ganze verrechnet wird. Wird zunächst der Verlustvortrag aus 2022 verrechnet? Was passiert dann mit den Kosten aus 2023, können diese weiter in 2024 vorgetragen werden?
Viele Grüße