Neues Arbeitszimmer 2020

  • Hallo zusammen,


    ich versuche gerade in der Steuer für 2020 ein zweites Arbeitszimmer im Haus anzusetzen. Jetzt habe ich folgende Frage:

    2016 haben wir unser Haus gekauft und meine Frau hat ein Arbeitszimmer als Lehrerin. Jetzt musste ich 2020 ein zweites Zimmer als Arbeitszimmer einrichten.

    Ich muss allerdings jetzt im SteuerSparbuch 2021 alle Angaben erneut machen und es ist komplett anders anzugeben als 2016.

    Gibt es eine Möglichkeit die Daten vom Haus aus 2016 zur Berechnung zur nutzen? Es ist ja nur ein weitere Anteil der Gesamtfläche. Der Rest ist identisch. Der einzige Unterschied ist, dass ich mein Büro im Keller eingerichtet habe und das diese Fläche ja noch on top berechnet werden muss. Ist dann eine erneute Angabe eh sinnvoller?

    Danke vorab für die Unterstützung.

  • Gibt es eine Möglichkeit die Daten vom Haus aus 2016 zur Berechnung zur nutzen?

    Nein, höchstens mittels Copy&Paste. Datenübernahmen gehen immer nur von einem Jahr in das nächste Jahr.


    Ansonsten Testversionen der offenen jahre installieren und Jahr für Jahr vorgehen und übernehmen.

  • Ich habe das Programm immer genutzt und das Arbeitszimmer meiner Frau auch immer angegeben. Daher wundert es mich, dass man nicht auf die Grundangaben zugreifen kann. Ich komme auch nicht auf den selben Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes, weil die Ansätze komplett unterschiedlich sind.

  • In denen hatte nur Sie ein Arbeitszimmer, welches ich mit entsprechenden AfA und weiteren Kosten immer angegeben habe. In 2020 mussten wir ja gezwungenermaßen einen weiteren Raum als Arbeitszimmer umfunktionieren.

  • In 2020 mussten wir ja gezwungenermaßen einen weiteren Raum als Arbeitszimmer umfunktionieren.

    Dann musst Du den auch komplett neu anlegen und eingeben.


    Der einzige Unterschied ist, dass ich mein Büro im Keller eingerichtet habe und das diese Fläche ja noch on top berechnet werden muss.

    Der ja hoffentlich als Wohnraum zugelassen und bewertet ist und auch schon immer voll in der Berechnung der Wohnfläche enthalten ist.

  • Das Problem dürfte hier sein, dass der Raum wohl im Keller eingerichtet wurde und das zu einer Änderung der Wohnfläche führen wird. Hier sollte vorher steuerlicher Rat eingeholt werden, um bei der Flächenberechnung nichts falsch zu machen. Denn damit wird auch die Berechnung des schon vorhandenen Arbeitszimmers verändert.