Abschreibemöglichkeit bei Einstellung von Minijober oder Kleinunternehmer bei Ferienhausreinigung?

  • Hallo!

    Als Vermieter meines Ferienhauses (Kleinunternehmerregelung) stehe ich nun vor dem Problem, daß kaum noch Reinigungspersonal vorhanden ist. Aktuell finde ich hauptsächlich nur Personen, die als Minijober oder als Kleinunternehmer ( § 19 UstG) ihre Tätigkeit anbieten. Damit kann ich nicht mehr wie üblich die 19% Ust abschreiben.
    Wie kann ich am besten mit einer der beiden Möglichkeiten abschreiben und wie viel im Jahr oder Quartal? Geht auch eine Kombination mit der Anstellung von zwei Minijobbern oder ein Minjober und ein Kleinunternehmer?

    Danke für Ihre/Eure Stellungnahmen im voraus!


    Rick II

  • Damit kann ich nicht mehr wie üblich die 19% Ust abschreiben.

    Wo kann man als Kleinunternehmer 19% "abschreiben"? ?(


    Ansonsten ist jedes Leistungsverhältnis (Leistung im Leistungsaustausch) nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen dazu abzuwickeln.


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung andenken. ;)

  • Die Umsatzsteuer "schreibt man nicht ab" - die kannst du von deiner Umsatzsteuerschuld abziehen, aber ertragsteuerlich ist hier nichts abzuschreiben.

    Kleinunternehmer berechnen dir ja keine Umsatzsteuer, daher hast du niedrigere Kosten für sie. Absetzen kann man nur offen ausgewiesene und auch geschuldete Umsatzsteuer in einer Rechnung.


    Wenn du die Leute anstellst, hast du auch keine Umsatzsteuer zum absetzen, denn dann bekommst du keine Rechnung, sondern musst Gehalts- oder Lohnabrechnungen machen mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Da kommen auf dich noch höhere Kosten zu (Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen, Umlagen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, .....). Sicher keine Alternative zu Rechnungen von Kleinunternehmern.