Hallo!
Als Vermieter meines Ferienhauses (Kleinunternehmerregelung) stehe ich nun vor dem Problem, daß kaum noch Reinigungspersonal vorhanden ist. Aktuell finde ich hauptsächlich nur Personen, die als Minijober oder als Kleinunternehmer ( § 19 UstG) ihre Tätigkeit anbieten. Damit kann ich nicht mehr wie üblich die 19% Ust abschreiben.
Wie kann ich am besten mit einer der beiden Möglichkeiten abschreiben und wie viel im Jahr oder Quartal? Geht auch eine Kombination mit der Anstellung von zwei Minijobbern oder ein Minjober und ein Kleinunternehmer?
Danke für Ihre/Eure Stellungnahmen im voraus!
Rick II