Privat-Pkw

  • Hilfe benötigt zum Thema Privat-PKW mit Vorsteuerabzug bei der E/Ü-Rechnung:


    Verkauf eines Privat-PKWs, der umsatzsteuerlich dem Unternehmen (50 % VST) zugeordnet war – Verkaufspreis lt. Vertrag z.B. 7500,00 € an eine Privatperson.
    Dieser Verkauf unterliegt lt. Schulungsunterlagen der Umsatzsteuer von 16 %.
    Wie lautet der richtige Buchungssatz?: (E/Ü-Rechnung!!!!)
    1800 (Privat Konto) an 1775 1034,48 € (7500 x 16/116)


    Ich kann bei diesem Verkauf auch - innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums - die VST nach § 15 a UStG korrigieren:
    Die Anschaffung des Privat-PKW war am 29.10.2002 – die halbe gebuchte VST lautete 764,83 € d.h. ich kann für 44 Monate 764,83:60=12,45x44=561,00 € berichtigen. Ist das richtig?
    Wie lautet hier der richtige Buchungssatz?:
    1556 (nachträgl. abzieb.VSt) an 1890 (Privateinlagen) 561,00 € (Ausweis in der UST-Meldung Zeile 64?)


    Das VST–Konto 1556 - ist in der E/Ü-Rechnung gewinnwirksam als verauslagte VST, erscheint aber nicht auf der BWA? Ist das richtig?


    Seit 1.1.2004 gibt es keine Möglichkeit der Halbierung des VST-Abzuges für Privat-Pkws.
    Wie kann ich bei dem Privat-Pkw, für den ich ab 2004 den vollen VST-Abzug buche (betriebl. Nutzung > 10 %)die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe der UST unterwerfen, wenn ich lt. Fahrtenbuch nur die betriebl. Fahrten erfasse und diese bisher mit 0,30/km
    verbucht habe?
    Vielen Dank im Voraus für Hilfe.

  • Hallo Evi,


    Anlagevermögen
    Anlagenabgang – Freie Buchung
    2315 – Restbuchwert (Soll)
    0320 – Restbuchwert (Haben)


    Pkw-Verkauf
    Einnahmen – Erlös aus Anlagenverkauf
    Geldkonto: 1000 oder 1200 – 7.500,00 EUR
    Sachkonto: 8820 – 6465,52 EUR
    Umsatzsteuer: 1775 – 1.034,48 EUR


    Vorsteuer-Korrektur
    Freie Buchung
    Soll: 1578 – 561,00 EUR
    Haben: 2315 – 561,00 EUR


    Ab 01.01.2004
    Befindet sich der Pkw im Privatvermögen können Sie nur die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten ansetzen.
    Nutzen Sie Ihren Pkw zu mehr als 50% für betriebl. Fahrten, dann gehört der Pkw zum betriebl. Anlagevermögen.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->