Hallo zusammen,
ich lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Beziehung (unverheiratet) und wir haben einen 3 jährigen Sohn. Da sowohl ich als auch meine Partnerin erwärbstätig sind, besucht unser Sohn eine Kindertageseinrichtung für ca 230€ pro Monat. Das Kindergeld bezieht meine Freundin. Ich zahle die o.g. Betreuungskosten.
Meine Frage: Kann ich ohne weiteres die Betreuungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen, obwohl meine Freundin das Kindergeld bezieht?
MfG
Mawin