Betreuungskosten bei Vater oder Mutter?

  • Hallo zusammen,
    ich lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Beziehung (unverheiratet) und wir haben einen 3 jährigen Sohn. Da sowohl ich als auch meine Partnerin erwärbstätig sind, besucht unser Sohn eine Kindertageseinrichtung für ca 230€ pro Monat. Das Kindergeld bezieht meine Freundin. Ich zahle die o.g. Betreuungskosten.
    Meine Frage: Kann ich ohne weiteres die Betreuungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen, obwohl meine Freundin das Kindergeld bezieht?


    MfG
    Mawin

  • Hallo Mawin,


    auch wenn Ihre Freundin das gesamte Kindergeld erhält,
    können Sie in Ihrer ESt- Erklärung einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen.Dieser zivilrechtliche Anspruch wird auch als "vergleichbare Leistung" bezeichnet. Neuerdings müssen Sie aber 135% an Kindesunterhalt lt. Düsseld. Tabelle zahlen, um den zivilrechtlichen Anspruch geltend machen zu können.


    Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier:
    Beiträge zu 'Freibeträge Einkommenssteuerberechnung' ( Id:= 8640 )
    Autor: Frank Schmude vom: 28.04.2003


    Die Betreuungskosten müssen Sie demzufolge auch teilen.
    Wie das berechnet wird, finden Sie in den Beiträgen


    zu 'war wohl nix (Kinderbetreuungskosten)' ( Id:= 9692 )
    Autor: fireeater vom: 20.08.2003.


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