Beim Steuerbescheid für 2002 wurde der Solidaritätszuschlag um 84,26€ höher angesetzt als der vom Lohn abgezogene Betrag. Laut Bescheid werden die 84,26€ auf demnächst fällige Beträge angerechnet.
Doch an welcher Stelle muss ich die 84,26€ in meiner Einkommensteuererklärung für 2003 eintragen?
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Hallo Herbert,
ich setze mal voraus, daß Sie mit WISO 2004 arbeiten, dann werden die Steuer-Vorauszahlungen in P -> 3 eingetragen.