Anrechnung Solidaritätszuschlag

  • Beim Steuerbescheid für 2002 wurde der Solidaritätszuschlag um 84,26€ höher angesetzt als der vom Lohn abgezogene Betrag. Laut Bescheid werden die 84,26€ auf demnächst fällige Beträge angerechnet.
    Doch an welcher Stelle muss ich die 84,26€ in meiner Einkommensteuererklärung für 2003 eintragen?