28. März 2004 #2 Veranlagungszeitraum ist bei der Einkommensteuer das Kalenderjahr. Vgl. § 25 Einkommensteuergesetz
28. März 2004 #3 Hallo,wie kann ich mit Sparbuch eine E/Ü- Rechnung erstellen, die in meinem Fall vom 1.07. - 30.06.(landw.) laufen soll.